Dr. Dre: Debütalbum „The Chronic“ nach Rechtsstreit wieder im Stream

An der notorisch problembehafteten digitalen Verfügbarkeit eines der einflussreichsten HipHop-Alben aller Zeiten soll sich nun endgültig etwas ändern.

Nachdem ein offener Rechtsstreit dafür gesorgt hatte, dass „The Chronic“, die erste Platte von Dr. Dre, im März 2022 von Streaming-Plattformen genommen werden musste, ist es nun zurückgekehrt. Der Rechtsstreit hatte auch verhindert, dass zum 30. Jubiläum der Erstveröffentlichung im Dezember 2022 ein offizielles Re-Release erfolgen konnte. Dies soll nun nachgeholt werden. Auf die digitale Verfügbarkeit folgen im April neue Vinylpressungen, Kassetten, CDs und Merch, die jetzt schon vorbestellt werden können.

„The Chronic“ im Digitalzeitalter

Nutzer*innen von Streaming-Plattformen haben diesen Moment schon mehrfach erlebt. 2015 war das 1992 erschienene Album erstmals digital über Apple Music verfügbar gewesen. Erst im April 2020 kam es auch zu Spotify. Vor zehn Monaten nahm die leichte Zugänglichkeit jedoch ein abruptes Ende, kurz nachdem Snoop Dogg das Label Death Row Records gekauft hatte.

Dr. Dre, mit bürgerlichem Namen André Young, hat es 1991 mitbegründet und neben seinem ersten Album wurden über „Death Row“ eine Reihe der einflussreichsten Gangsta-Rap-Alben der 90er veröffentlicht. Neben „The Chronic“ verschwand auch Snoop Doggs 1993 erschienenes Album „Doggystyle“. Im Zuge des Erwerbs hatte der Rapper seine Pläne für eine virtuelle Zukunft des Labels beschrieben. Sie soll in der Veröffentlichung von NFTs und einem stärkeren Fokus aufs Metaverse bestehen. Dieses Schicksal wurde dann auch für das Dr.-Dre-Album erwartet.

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Komplizierte Rechtslage

Allerdings sind die Rechte an „The Chronic“ und seinem Vertrieb seit Jahrzehnten Gegenstand verschiedener Rechtsstreitigkeiten. Der mehrfache Verkauf von Death Row Records an verschiedene Eigentümergesellschaften über die Jahre hat zur Komplikation der Lage beigetragen. Das Album kam erst 2015 zu Apple Music, da bis mindestens 2011 ein Streit über die Vertriebsrechte zwischen André Young und seinem ehemaligen Label offenlag.

Young gewann ihn und sicherte sich so 100 Prozent an allen Einnahmen aus digitalen Quellen, sowie die Hoheitsrechte über die Arten des Vertriebs zu entscheiden. Auch die Masterrechte an den Aufnahmen sollen ab August dieses Jahres wieder vollständig dem Produzenten gehören. Er hat sie allerdings bereits an Universal Music verkauft. Für den Vertrieb ist nun die Firma Interscope Records zuständig, mit der Young bereits seit langer Zeit zusammenarbeitet.

Die Unverfügbarkeit von „The Chronic“ in jüngster Zeit dürfte also weniger auf Snoop Doggs Pläne für eine Blockchain-basierte Zukunft der Musik-Industrie, als auf ihre sehr reale vertragsrechtlich komplizierte Vergangenheit zurückgehen. Jetzt ist ein Meilenstein des West-Coast-HipHop und der musikalische Beginn einer großen Karriere so leicht zugänglich wie selten zuvor und zumindest für den Moment sind keine Einschränkungen am Horizont sichtbar.

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