Fall Böhmermann: NRW will Paragraph 103 sofort abschaffen lassen

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will den umstrittenen Paragraphen noch vor dem Strafverfahren gegen Böhmermann streichen lassen.

Nordrhein-Westfalen will verhindern, dass Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches verurteilt werden kann und plant deswegen eine Bundesinitiative einzubringen, um das umstrittene Gesetz noch vor einem Strafverfahren abzuschaffen.

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NRW-Justizminister Thomas Kutschaty dazu: „Auf die besondere Empfindlichkeit von Herrn Erdogan darf die Justiz keine Rücksicht nehmen“, so der SPD-Politiker. Man wolle den Antrag auf Streichung des besagten Paragrafen bereits am 27. April in den Rechtsausschuss des Bundesrates und am 13. Mai in der Länderkammer einbringen.

Die Landesregierung verspricht sich dadurch, dass der Paragraph noch vor der Sommerpause gestrichen werden kann. Ob das allerdings zeitlich möglich ist und politisch völlig widerstandlos ablaufen kann, muss offen bleiben. Schließlich erstattete der türkische Präsident Erdogan auch als Privatmann Anzeige wegen Beleidigung; die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt bereits.

Das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 103 des Strafgesetzbuches, das die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäpter unter Strafe stellt, muss durch die Bundesregierung legitimiert werden. Das war am vergangenen Freitag (15. April) geschehen. Allerdings setzte sich die CDU gegen das Veto der SPD durch. Da Jan Böhmermann bisher nicht vorbestraft ist, würde das Strafmaß – das im Fall einer Verurteilung nach Paragraph 103 bis zu 5 Jahren Haft betragen kann – wohl bei einer Geldstrafe liegen.

In jedem Fall muss die Staatsanwaltschaft Mainz nach eingehender Vorprüfung erst einmal ein Verfahren zulassen. Das es dazu kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher – denn entschieden ist noch nichts.


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