Gerichtsstreit mit Clapton: Gabriele P. geht nochmal gegen Slowhand in den Ring

Bizarrer Streit um Second-Hand-CD für Euro 9,95 geht in die nächste Runde

Die juristische Rauferei von Eric Clapton und einer städtischen Angestellten aus dem Raum Düsseldorf ist noch nicht ausgestanden. Die 55-Jährige will noch einmal mit „Slowhand“ in den Ring. Ein Sachverständiger soll nun klären, ob es überhaupt möglich sei, dass der USA-Konzert-Mitschnitt ohne Autorisierung von Clapton in den Handel gelangt sein kann, so ihr Anwalt gegenüber dem „Express“.

Der britische „Guardian“ wiederum zitiert aus einer Antwort an das Clapton-Lager: „Ich widerspreche hiermit und möchten Sie bitten, mich nicht weiter zu behelligen oder zu kontaktieren. Sie können gerne eine weitere Klage einreichen, wenn Sie auf den Forderungen bestehen“. Die angedrohte Strafe bei Nicht-Beachtung des Handelsverbotes lag ursprünglich bei 250.000 Euro.

Die Gitarren-Legende hatte die Frau verklagt, weil sie das Bootleg „Eric Clapton – Live USA“ aus der Sammlung ihres verstorbenen Mannes für knapp zehn Euro auf E-Bay angeboten hatte. Nach den Aussagen von Gabriele P. wäre die Scheibe irgendwann in den 1980ern in einem normalen Plattenladen erworben worden. Das spiele jedoch keine Rolle, entschied das Gericht. Es ginge allein um die Verletzung des Urheberrechts durch den Online-Handel.

Claptons Live-Opus ist zwar längst von der Plattform genommen. Doch bislang gehen die Kosten des Verfahrens von etwa 3.400 Euro zu Lasten von Gabriele P. Ob sie weiter steigen oder ob die britische Seite die Zeche übernehmen muss, liegt nun in der Kompetenz des Sachverständigen.

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