Gil Ofarim: Wann bekommt das Landgericht die Kohle?

Der Prozess in Leipzig ist seit zwei Wochen vorbei. Doch das Nachspiel geht weiter. Bislang bleibt der Sänger die Geldauflage schuldig

Eine neue Kurzhaar-Frisur, die ein wenig an den späten George Michael erinnert, hat sich der Sänger Gil Ofarim mittlerweile zugelegt. Neuer Look, neues Image und bald geht es zurück ins Showbiz?

Mal schauen. Statt Neuorientierung scheint der 41-jährige Troubadour sich erstmal zurückzulehnen, was die Geldauflage anbetrifft, die vom Landgericht Leipzig verhängt worden ist. Dabei geht es um 10.000 Euro.

Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ und andere lokale Medien berichten, hat Ofarim bis heute „keinen Cent“ berappt. Vom Eingang der Summe ist die endgültige Einstellung des Verfahrens wegen Verleumdung, das mit einem Geständnis Ofarims endete, abhängig. Man sollte meinen, dass Ofarim diese Sache so schnell wie möglich erledigt haben sollte.

Wie diverse Medien berichten, ist laut Gericht bislang keine Zahlung eingegangen (Stand 12. Dezember).

„Die Erfüllung der Auflage hat er bislang nicht angezeigt beziehungsweise nachgewiesen“, bestätigte ein Sprecher auf Anfrage dem „Focus“.

Gil Ofarim

Die 10.000 Euro sollen laut Beschluss der Jüdischen Gemeinde Leipzig und dem Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz in Berlin zugutekommen.

Wie berichtet, hatte die 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig das Strafverfahren gegen Gil Ofarim „vorläufig“ eingestellt.

Mittlerweile wird immer lauter darüber spekuliert, warum der Angeklagte die Summe nicht sofort nach dem Spruch der Richter überwiesen hat. Diese Geste wird als „Signal an die Öffentlichkeit“ gesehen, dass die seltsame Flunkerei über die Kette mit dem Davidstern recht bald aus den Schlagzeilen rückt.

Doch auch zwei Wochen nach dem Entscheid herrscht im Ofarim-Lager das Schweigen im Walde – und Transferflaute auf dem Bankkonto.

Rein formal hat Ofarim sechs Monate Zeit, die fällige Kohle zu überweisen. Bei Nicht-Zahlung wird das Verfahren erneut aufgenommen.

Und daran kann dem Sänger ja wohl kaum gelegen sein.

Zum Hintergrund: „Die Kammer ist davon überzeugt, dass das heutige Geständnis des Angeklagten der Wahrheit entspricht“, sagte seinerzeit der zuständige Richter. Der Angeklagte und der Nebenkläger hätten sich geeinigt; und der Ruf des Hotelmanagers sei wieder hergestellt. „Eine Entschuldigung ist als Rehabilitierung wertvoller als ein Gerichtsurteil“, betonte der Leipziger „Judge“.

Hendrik Schmidt picture alliance/dpa
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