Jean-Luc Godard ist durch Beihilfe zum Suizid gestorben

„Herr Godard hat die in der Schweiz legale Hilfe zu einem freiwilligen Abschied in Anspruch genommen.“

Jean-Luc Godard ist am 13. September mit 91 Jahren gestorben. Nun ist auch bekannt, wie sein Tod vonstatten ging: Die Regisseur-Legende hat Sterbehilfe in Anspruch genommen, um sich von seinem Leid endgültig zu befreien.

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Patrick Jeanneret, ein Berater der Familie, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur „AFP“: „Herr Godard hat die in der Schweiz legale Hilfe zu einem freiwilligen Abschied in Anspruch genommen“. Grund dafür seien mehrere Krankheiten gewesen, an die der 91-Jährige gelitten habe. Die „Libération“ dementierte letzteres: „Er war nicht krank, er war nur erschöpft. Also traf er die Entscheidung, es zu beenden. Es war seine Entscheidung und es war ihm wichtig, dass sie bekannt wurde“, so eine Person, die anonym bleiben möchte. Eine weitere Quelle aus seinem Bekanntenkreis bestätigte diese Aussage.

Godard habe „einen friedlichen Tod“ erlebt

Godard wurde 1930 in Paris geboren, verfügte über die französische und die Schweizer Staatsangehörigkeit. Seit den 1970er Jahren lebte er in der Schweiz. In Frankreich ist aktive Sterbehilfe nicht erlaubt. Ärzt*innen können lediglich todkranke Patienten im Endstadium mit Medikamenten so tief betäuben, bis der Tod eintritt. Godards Familie berichtet von einem friedlichen Tod des Regisseurs. Eine Trauerfeier sei nicht geplant.

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