Warum Public Viewing zur WM nach 22 Uhr, Konzerte aber nicht?
Eine Sonderreglung zur WM 2026 erlaubt Public Viewing nach 22 Uhr, um gemeinsam die Fußballspiele zu feiern. Konzertgänger müssen oft früher nachhause.
Wenn am 11. Juni 2026 die Fußball-WM 2026 in den USA, Kanada und Mexiko startet, dann wird es wie auch schon bei vergangenen Weltturnieren die Möglichkeit des Public Viewing geben. Gemeinsam die DFB-Elf oder andere Teams mit Tausenden Fans schauen, ist ein Ereignis für sich.
Da viele Spiele zu späten deutschen Zeiten angepfiffen werden, hat die Politik reagiert. Das Bundeskabinett hat schon vor Monaten die nötigen Ausnahmen von den normalerweise geltenden Lärmschutzregeln beschlossen. Damit werden öffentliche Übertragungen von Spielen auch nach 22 Uhr möglich.
Genehmigt werden müssen die Veranstaltungen allerdings jeweils von Städten und Gemeinden – es gibt also keine Art Recht auf Public Viewing. Die Behörden vor Ort müssen bei ihren Public-Viewing-Entscheidungen allerdings zwischen dem öffentlichen Interesse an der Übertragung der Spiele und dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft sensibel abwägen.
Für Berlin als Beispiel gilt etwa, dass die Deutschland-Spiele sowie das Finale jederzeit auch im Freien gezeigt werden dürfen. Heißt: Wenn die DFB-Elf nach Mitternacht ranmuss, könnte es auch dann Public Viewing geben. In der Gruppenphase gibt es die Partien der anderen Teams von Sonntag bis Donnerstag nur bis zu einem Anpfiff bis 20 Uhr. Danach darf Public Viewing erst wieder ab 6 Uhr stattfinden. An Freitagen und Samstagen dürfen Spiele, die bis 21 Uhr angepfiffen werden, zudem ebenfalls an der frischen Luft gezeigt werden.
Neu ist die Sonderverordnung übrigens nicht, zum ersten Mal wurde sie zur Fußball-WM 2006 in Deutschland erlassen. Damals trugen die Open-Air-Events einen großen Teil zur „Sommermärchen“-Stimmung bei.
Lärmschutz: Bis zu welcher Uhrzeit dürfen Konzerte stattfinden?
Allerdings ist auffällig, dass solche Sonderreglungen offenbar nur für „König Fußball“ getroffen werden. Musikbegeisterte bleiben stets außen vor und müssen bei Live-Events im Freien damit rechnen, dass spätestens ab 22 Uhr aufgrund von Lärmschutzbedingungen der Saft abgedreht wird. Ab diesem Zeitpunkt greift das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetze, die den Schutz der Nachtruhe regeln.
Ab 22:00 Uhr muss der Lärmpegel also für Anwohner in der Regel drastisch gesenkt werden. Städte und Kommunen können aber im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen nach dem BImSchG längere Spielzeiten (meist bis 23:00 Uhr oder Mitternacht) erlauben. Dazu gibt es in der Regel Lärmschutzauflagen: Oft wird dann festgelegt, dass die Hauptbässe und die volle Lautstärke ab 22:00 Uhr heruntergefahren werden müssen. Teilweise wird dann mit spezieller Richtstrahltechnik zu Ende gespielt.