Pussy Riot: Ein Mitglied ist frei

Eine der drei inhaftierten Pussy Riot-Mitglieder wurde nach der heutigen Anhörung vor dem Berufungsgericht freigelassen. Die anderen beiden Frauen dürfen das Straflager jedoch nicht verlassen.

Auf den heutigen Mittwoch, den 10. Oktober 2012, wurde die Anhörung der drei inhaftierten Pussy Riot-Mitglieder verschoben. Eigentlich sollten diese schon vergangene Woche vor das russische Berufungsgericht in Moskau treten, der Termin wurde jedoch aufgrund von Differenzen zwischen Samusewitsch und ihrem Anwalt fallen verschoben. Die Frau hatte ihren Verteidiger daraufhin entlassen (wir berichteten).

Das Urteil ist jedoch ein Unerwartetes: Nur eine der drei Frauen, Jekaterina Samuzewitsch wurde freigesprochen. Die Haftstrafe von zwei Jahren der anderen beiden Pussy Riot-Aktivistinnen, Marina Alechina und Nadeschda Tolokonnikowa, wurde indes bestätigt.

„Wir wollten niemanden beleidigen“, verteidigte sich Alechina im heutigen Prozess. Drei von fünf Pussy Riot-Mitgliedern wurden verhaftet, weil sie im Februar diesen Jahres die Christus-Erlöser-Kathedrale in Moskau in einem „Punk-Gebet“ gegen den derzeitigen russischen Präsidenten Putin protestierten, der sich zum damaligen Zeitpunkt noch in der Wahlkampfphase befand.

Alechina rechtfertigt die Tat vor Gericht mit folgenden Worten: „Wir sind in die Kathedrale gegangen, um dagegen zu protestieren, dass sich die politischen und sprituellen Eliten vereinen.“

Die neue Verteidigerin Samuzewitschs forderte, den Fall ihrer eigenen Klientin getrennt zu dem der beiden anderen zu verhandeln, da diese gar nicht an der Protestaktion in der Christus-Erlöser-Kathedrale beteiligt gewesen sei. Sie sei bereits vor dem „Punkgebet“ aus der Kirche geworfen worden. Einer Zeugenaussage zufolge ist die Frau von einem Wachmann abgeführt worden.

Putin verteidigte am Sonntag erneut die Haftstrafe, die er bereits als „gerechtfertigt“ titulierte (wir berichteten): „Es ist richtig, dass sie verhaftet wurden, und es ist richtig, dass das Gericht diesen Beschluss gefasst hat.“

Laut des Meinungsforschungsinstitut Lewadas sind lediglich zwei Prozent der Bevölkerung der Meinung, dass ein Freispruch der Inhaftierten angemessen sei. Dies darf sich der Tatsache geschuldet sehen, dass die russische Medienlandschaft, insbesondere das Fernsehen, stark unter staatlichem Einfluss steht.

Weltweit hatte das Urteil jedoch Empörung hervorgerufen.

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