Rock am Ring 2016: Geld zurück trotz höherer Gewalt – Das sagt die Verbraucherzentrale

Offiziell soll es zwar für das vorzeitig beendete Festival Rock am Ring keine Entschädigung geben, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt aber Tipps, wie es trotzdem klappen könnte.

Rock am Ring 2016 war ein reines Regen- und Gewitter-Chaos, welches darin endete, dass das Festival am Sonntag, den 05. Juni 2016, abgebrochen wurde. Besucher können aber darauf hoffen, zumindest anteilig eine Entschädigung zu erhalten.

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Zuvor hatte Marek Lieberberg in einer Pressemitteilung klargestellt, es wird keinerlei Entschädigung geben, da man „alles Menschenmögliche getan“ habe. Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sieht dies jedoch anders:

Festivalbesucher können trotz höherer Gewalt verlangen, dass ihnen ein Teil des Eintrittspreises zurückgezahlt wird.

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Das bedeutet im Klartext für die Festivalbesucher, dass sie das gezahlte Eintrittsentgelt zurückverlangen können, da bei Rock am Ring nicht die volle Leistung erbracht wurde, weil nicht alle Bands aufgetreten sind und der Sonntag gar komplett von den Veranstaltern abgesagt wurde. Die Höhe der Erstattung des Eintrittspreises richtet sich dabei nach den tatsächlich ausgefallenen Konzerten. Dazu Christian Gollner:

„Wer Teile des Eintrittspreises trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden. […] Sollte sich herausstellen, dass zum Beispiel die Hälfte der Konzerte nicht stattfinden konnte, dann liegt der erstattungsfähige Betrag unserer Auffassung nach bei etwa 50 Prozent des Eintrittspreises.“

Etwaige Mehrkosten, wie beispielsweise für stornierte Zugtickets, oder gemietete Wagen, müssen allerdings von den Festival-Besuchern selbst getragen werden.

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