Roger Waters: Es brodelt nicht nur in Frankfurt

Absagen, Verbote und Gegenklagen. Im Vorfeld der Konzerte des Pink-Floyd-Mitbegründers sprechen nun die Juristen

Die am Wochenende in Lissabon startende Europa-Tour von Roger Waters erhitzt weiterhin die Gemüter. Von den Spielorten in Deutschland gibt es bislang in der kommunal betriebenen Festhalle in Frankfurt am Main ein offizielles „Nein“ der Betreiber. In München wierderum ist ein Absage-Beschluss für den Waters-Gig in der dortigen Olympiahalle vertagt worden. Der zuständige Wirtschaftsausschuss will sein Placet später im März abgeben. Auch die Spielstätten auf dem Gelände der Olympischen Spiele 1972 sind in städtischer Hand.

Für das Festhallen-Konzert am 21. Mai 2023 hat sich nun der deutsche Rechtsvertretung von Waters zu Wort gemeldet. Der Kölner Anwalt Ralf Höcker wird in der hessischen Lokalpresse zitiert. Er sagt, dass es nach aktueller Rechtslage unrechtmäßig wäre, einen solchen Beschluss der Verträge mit dem Live-Konzern CTS Eventim als überregionaler Veranstalter einseitig zu kündigen.

Das sei auch allen bewusst, so Höcker.

Der Anwalt weist darauf hin, dass bei einer harten Haltung gegen Waters die öffentliche Hand die Zeche bezahlen muss. Er spricht von „falsch verstandener Symbolpolitik“. Diese bringe „absolut nichts im wichtigen Kampf gegen Antisemitismus, die aber Millionen an Steuergeldern kostet.“

In der Lokalausgabe der „Bild“ wird dazu Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg von den Frankfurter Grünen zitiert „Wir stehen zu unserem Beschluss, das Konzert von Roger Waters in der Festhalle abzusagen. In den Tagen nach der Pogromnacht 1938 wurden 3000 jüdische Männer aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in die Festhalle gebracht, misshandelt und später in Konzentrationslager deportiert und ermordet. Antisemitismus hat in Frankfurt keinen Platz.“

Auch Alon Meyer als Chef der jüdischen Makkabi-Organisation will nichts von einer Absage der Absage wissen: „Dass man das überhaupt zugelassen hat, war der Fehler. Und die Konsequenzen sind jetzt unausweichlich und richtig. Zum Glück kam es zum Verbot!“

Der Antisemitismus-Beauftragte im Land Hessen Uwe Becker wiederum will eine Klage des Klage-Teams von Waters mit ruhiger Hand abwarten. Es sei nunmehr umso wichtiger, „jetzt weiter konsequent zu handeln.“

Abonniere unseren Newsletter
Verpasse keine Updates