Roman Polanski will in die USA, um seine Vergewaltigungs-Vergangenheit juristisch zu klären

Der Regisseur saß in den 70ern bereits für 42 Tage im Gefängnis, wurde dann aber frei gelassen. Als der zuständige Richter 50 Jahre Haft androhte, floh Polanski aus den USA.

Für Roman Polanski ist Amerika seit Jahrzehnten keinen Besuch mehr wert. Das hat einen Grund: Dem Regisseur droht bei Einreise sofort eine Verhaftung, weil er im Jahr 1977 ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt hat.

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Nun hat der 83-Jährige angekündigt, seine dunkle Vergangenheit aufarbeiten zu lassen – ohne dafür allerdings noch einmal ins Gefängnis zu müssen. Wie „TMZ“ berichtet, soll Polanskis Anwalt, Harland Braun, ein Gericht in Los Angeles gebeten haben, eine lange unter Verschluss gehaltene, bisher versiegelte Zeugenaussage des Opfers als Beweisstück zu verwenden, um den Fall endgültig abzuschließen.

Die USA jagen Polanski seit den 70ern

Das sexuell missbrauchte Mädchen wurde damals geschützt und musste wegen des großen öffentlichen Interesses in dem Fall nicht im Gericht auftreten. Die Anklage wurde schließlich auf „außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen“ reduziert, was für den Regisseur eine Haftstrafe von 90 Tagen bedeutete. Diese wurde dann aber auf 42 Tage verkürzt. In der Zeit wurde das Opfer gerichtspsychiatrisch untersucht – doch bisher gibt es von dieser Untersuchung keine Zeugnisse.

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Nachdem der zuständige Richter andeutete, dass er den Deal nicht aufrecht erhalten würde und eine Haftstrafe von 50 Jahre drohten, floh Polanski aus den USA. 2009 wurde er während der Postproduktion von „The Ghostwriter“ in der Schweiz verhaftet, weil die USA einen Auslieferungsantrag gestellt hatten. Polanski verbrachte so 334 Tage unter Hausarrest.

Der Vergewaltigungsfall von Roman Polanski erregte 1977 großes öffentliches Interesse
Der Vergewaltigungsfall von Roman Polanski erregte 1977 großes öffentliches Interesse

Viele Einschränkungen – auch in Europa

Während der angeklagte Filmregisseur jahrelang schwieg, entschied ein polnisches Gericht, dass Polanski seine Strafe unter den Maßgaben der damals geschlossenen Vereinbarungen bereits verbüßt habe – und sein Anwalt will in Los Angeles erreichen, dass dieses Urteil anerkannt wird. Roman Polanski hat nun vor, deswegen in die USA einreisen, um nicht länger als flüchtig zu gelten.

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Auch in Europa hat es der Schöpfer von Filmen wie „Tanz der Vampire“ und „Ekel“ schwer, denn viele Länder haben mit den USA ein gültiges Auslieferungsabkommen. So ist es Polanski nicht möglich, seine in London lebende Tochter zu besuchen. Auch das Grab seiner Frau, Sharon Tate (die 1969 hochschwanger von der Manson-Familie ermordet wurde), kann er nicht besuchen. Es befindet sich auf dem „Holy Cross“-Friedhof in Culver City.

Roman Polanski und Sharon Tate
Roman Polanski und Sharon Tate

Schon vor einigen Jahren hatte die inzwischen 50 Jahre alte Frau, die Polanksi 1977 sexuell missbraucht hatte, um Gnade für den Regisseur gebeten und einen Abschluss des Verfahrens ohne Haftstrafe gefordert. Der Regisseur verzichtete zuletzt im Januar 2017 auf den Vorsitz beim französischen Filmpreis „César“, weil Frauenrechtlerinnen an seiner Ernennung heftige Kritik geübt hatten.

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