Til Schweiger muss wegen Facebook-Nachricht vor Gericht

Die naive Anfrage einer Saarbrückerin, ob der Schauspieler wie angekündigt nach dem Einzug der AfD das Land verlassen würde, bringt Til Schweiger nun juristischen Ärger.

Am Freitag (17. November) muss sich Til Schweiger auf den nicht immer ganz beschwerdefreien Weg ins Saarland machen. Dort bittet die 4. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken laut „Bild“ zum Erscheinen des Schauspielers, nachdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den „Tatort“-Star eingegangen ist.

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Den Ärger hat sich Schweiger ausgerechnet mit einem Facebook-Post eingehandelt. In den letzten Jahren sorgte der 53-Jährige ja immer wieder mit mehr oder minder sinnvollen Nachrichten in dem sozialen Netzwerk für Furore. Doch nun bekommt er möglicherweise Ärger, weil er die Privatnachricht einer anderen Person öffentlich gemacht hat.

Til Schweiger wurde beim Wort genommen

Eine Saarbrückerin hatte Til Schweiger nach der Bundestagswahl frech auf Facebook gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, nachdem die AfD den Einzug in den Bundestag geschafft hat. Das hatte der Schauspieler tatsächlich zuvor behauptet. Zusätzlich zum Post der Privatnachricht schrieb er noch: „hey schnuffi…! date!? nur wir beide!?“

Was wohl witzig gemeint war, findet die saarländische Antragstellerin alles andere als lustig. Sie fühlte sich offenbar in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und stellte Antrag auf Unterlassung. Nun muss Schweiger persönlich Stellung beziehen. Ob er sein Date-Angebot dann vor Gericht noch einmal wiederholt?

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