Läuft: Jetzt wird Viagogo blechen müssen

Das Landgericht Hamburg verurteilte Viagogo zu einem ersten Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Der Ticket-Reseller darf auch nicht behaupten, er verkaufe Karten zum Originalpreis.

Nach den Ärzten feiert nun auch Ed Sheeran bzw. dessen Konzertveranstalter einen Erfolg gegen Viagogo – und der Ticket-Zweitanbieter muss Ordnungsgeld zahlen.

Das Landgericht Hamburg ordnete an, dass Viagogo ein erstes Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen muss („Musikexpress“ berichtete zuerst). Außerdem darf der Reseller auch weiterhin nicht behaupten, er verkaufe Sheeran-Karten zum Originalpreis offizieller Ticket-Erstanbieter.

Damit bestätigte das Landgericht Hamburg auch eine einstweilige Verfügung vom Dezember 2018 und bestätigte das im Hauptsacheverfahren auch rechtskräftig.

„Unterbindung des Schwarzmarkthandels“

Die Ärzte

Der Geschäftsführer des Konzertveranstalters FKP Scorpio, Folkert Koopmans: „Wir freuen uns über diese wichtige Bestätigung unseres konsequenten Vorgehens gegen den Schwarzmarkt durch das Landgericht Hamburg. Der Aufwand, den wir durch die Personalisierung der Tickets und entsprechende Gestaltung unserer AGB betrieben haben und die notwendigen Einschränkungen, die wir den Fans zugemutet haben, haben sich offensichtlich gelohnt. Wir sind daher auch in Zukunft bereit, auf dieser Grundlage alle nötigen weiteren Schritte zur Unterbindung des Schwarzmarkthandels und des Ticketpreiswuchers zu unternehmen.“

Rechtsanwalt Markus Reuter von der für FKP Scorpio tätigen Kanzlei Schütz Rechtsanwälte: „Dieses faktische Verkaufsverbot für Ed-Sheeran-Tickets dürfte Signalwirkung haben. Wir gehen zudem davon aus, dass zukünftige Ordnungsgelder signifikant höher ausfallen werden und auch Viagogo auf diese Weise langfristig gezwungen werden wird, Gerichtsentscheidungen nicht länger zu ignorieren.“

Rückblick: Die Ärzte feierten erste Erfolge gegen Viagogo

ROLLING STONE berichtete am 07. Februar 2020:

Die Ärzte haben gegen den Ticket-Zweitanbieter Viagogo einen Erfolg vor dem Landgericht München I erzielt: Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten wird Viagogo gerichtlich verboten, unzutreffende Originalpreise bei Verkaufsangeboten für Tickets der Ärzte zu behaupten. Das meldete zuvor „Musikwoche“.

Der Ärger über Viagogo eint schon seit Jahren Bands wie Fans: Häufig zu Wucherpreisen werden dort Tickets angeboten, die zudem in vielen Fällen ungültig sind, weil sie beim Erstverkauf personalisiert gewesen sind – also den neuen Kartenbesitzern nichts nützen, was aber einfach viele private Käufer nicht wissen.

Eine Pressestelle von Viagogo hat ROLLING STONE nun ein Statement zur Gerichtsentscheidung geschickt. Darin bezeichnet Viagogo den „primären Ticketmarkt“ als „zunehmend wettbewerbsfeindlich“. Deshalb seien „sekundäre Ticketing-Plattformen wie viagogo notwendig, um sicherzustellen, dass die Verbraucher sich nicht an den Schwarzmarkt oder unseriöse Händler wenden müssen, die nicht dasselbe Lieferversprechen, denselben Kundendienst und dieselbe Ticket-Garantie bieten.“

Viagogo bezeichnet sich damit also nicht nur als Vorkämpfer gegen den „primären Ticketmarkt“, sondern auch gegen den „Schwarzmarkt“.

Das ist eine erstaunliche Aussage, waren Die Ärzte doch nicht die einzigen, die gegen Viagogo gerichtlichen Erfolg erzielt haben. So hat die Verbraucherzentrale Bayern 2019 wegen derer Geschäftspraktiken vor dem Landgericht München I erfolgreich geklagt. Viagogo darf nicht mehr länger damit werben, dass die Lieferung „gültiger Tickets“ garantiert wird, wenn das Ticket in Wirklichkeit kein Recht zum Besuch der Veranstaltung verschafft. Außerdem muss Viagogo seinen Kunden künftig die Identität und Anschrift der Ticketverkäufer offenlegen.

Diese Offenlegung war anscheinend notwendig.„Es ist nicht ersichtlich, wer von diesem Preisaufschlag profitiert, weil die Verkäufer anonym bleiben“, sagte damals Tatjana Halm, Teamleiterin Marktwächter in der Verbraucherzentrale Bayern.

>>> Infos der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale schreibt: „Besonders gefragte Tickets können bei Viagogo sogar das Achtfache kosten – das zeigt eine Stichprobe der Marktwächter in Bayern. Die Verbraucherschützer haben die Preisaufschläge auf der Ticketbörse Viagogo für Konzerte in München untersucht. Das Ergebnis: Durchschnittlich kosteten Eintrittskarten für Veranstaltungen im April und Mai 2019 fast das Dreifache des Originalpreises. Die Ticketbörse selbst kassiert zudem mit undurchsichtigen Gebühren ab.“

Schon zu Beginn des Kaufprozesses würden die Tickets zu deutlich höheren Preisen als den Originalpreisen angeboten (durchschnittlich 31 Euro mehr für die jeweils günstigsten Tickets), schreibt weiterhin „marktwaechter.de“.

Viagogo schreibt im aktuellen Statement (s.u.) zudem von „Ticket-Garantie“. Das Landgericht München I hatte 2019 bestätigt, dass diese Garantie von der Plattform nicht eingehalten werden könne. Dies sei eine „eindeutig wettbewerbswidrige Täuschung der User“ (haufe.de).

Erste Erfolge gegen Viagogo wurden bereits 2018 erzielt: Ed Sheeran und der Konzertveranstalter FKP Scorpio erreichten gegen Viagogo vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung: Das beinhaltet ein Verbot, Zudem dürfe Viagogo nicht mehr behaupten, Tickets zu Originalpreisen anzubieten, wenn dies nicht der Fall sei.

Statement des Viagogo-Pressesprechers, 06. Februar 2020:

viagogo ist eine Plattform, die ausschließlich dazu dient, Käufer und Verkäufer miteinander zu verbinden. Diese einigen sich selbstständig über den Preis eines Tickets.

Nur die Verkäufer sind für die Bereitstellung von Informationen über diese Tickets verantwortlich. Dennoch nimmt viagogo die Überprüfung der Verkäufer auf unserer Website sehr ernst, und wir haben eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Käufer getroffen.

Es kommt häufig vor, dass ein Verkäufer den ursprünglichen Kartenpreis nicht kennt, da die Karten oft von den Veranstaltern für Sponsoren oder andere VIP-Kunden reserviert und ohne einen Listenpreis herausgegeben werden. Anschließend wird nur eine begrenzte Anzahl von Karten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dieses zunehmend wettbewerbsfeindliche Verhalten des primären Ticketmarktes macht sekundäre Ticketing-Plattformen wie viagogo notwendig, um sicherzustellen, dass die Verbraucher sich nicht an den Schwarzmarkt oder unseriöse Händler wenden müssen, die nicht dasselbe Lieferversprechen, denselben Kundendienst und dieselbe Ticket-Garantie bieten.

Die beim Landgericht München I erwirkte einstweilige Verfügung ist viagogo noch nicht zugestellt worden. Bis dahin bleibt sie wirkungslos und hat keinen Einfluss auf die Erfahrungen von Käufern und Verkäufern auf unserer Plattform.“

Nela König
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