Warum hat Capital Bra noch keinen deutschen Pass?

Momentan steht der Rapper wegen Aussagen zur AfD in der Kritik. Aber wieso hat er bisher eigentlich noch keinen deutschen Pass? Ein Blick auf die möglichen Hürden.

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Capital Bra, bürgerlich Vladyslav Balovatsky, lebt seit seinem siebten Lebensjahr in Deutschland, ist im Berliner Stadtteil Alt-Hohenschönhausen aufgewachsen und zählt mit zahlreichen Nummer-eins‐Hits zu den erfolgreichsten deutschsprachigen Artists. Trotzdem besitzt er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern bleibt ukrainischer Staatsbürger. Warum ist das so?

Bei einem Besuch des Wachsfigurenkabinetts meinte er einst scherzhaft zu Angela Merkel: „Ich bin für Deutschland, ich wohne in Deutschland, ich bin Deutscher! Geben Sie mir bitte einen deutschen Pass.“ Dennoch hat sich bisher offiziell nichts gerührt.

Capital Bra kritisiert angebliche Ungerechtigkeit bei Passvergabe

Ein Grund wohl, warum der bekannte Deutschrapper zuletzt mit einer Äußerung über die AfD für Aufruhr gesorgt hat. In einem Livestream mit dem Influencer Vegeraldt Belkason sagte er: „Früher habe ich die AfD sehr, sehr, sehr, sehr kritisiert. Mittlerweile denke ich mir, bei manchen Sachen haben sie recht.“ Das berichtete unter anderem „Welt“.

Denn vor allem bei der Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft sehe er Ungerechtigkeiten. „Ich habe 22 deutsche Nummer-eins-Hits, ich habe vier deutsche Kinder, ich habe eine deutsche Frau gehabt“, zählte er auf. „Die geben mir trotzdem keinen deutschen Pass.“ Und weiter hieß es von ihm: „Auf einmal kommen hier Leute her, die wohnen hier einen Monat, die kriegen einen deutschen Pass.“ Deutschland habe ihn „hochgebracht“, verweigere ihm aber zugleich die Staatsbürgerschaft. „Obwohl ich hier Steuern zahle in sehr großen Summen. Die wollen 45 Prozent von mir haben, aber ich gebe sie gerne ab, weil in der Ukraine wäre ich kein Rap-Star geworden.“

Sind die Einbürgerungsvoraussetzungen Schuld?

Mit einem Blick auf mögliche bürokratische Hürden fällt auf, dass ein erster Hinderungsgrund in den klassischen Einbürgerungsvoraussetzungen liegen könnte. In Deutschland ist für die Einbürgerung unter anderem ein sicherer Aufenthalt, keine schwerwiegenden Vorstrafen sowie eine eindeutige Identitäts- und Rechtsklärung erforderlich. Hier könnte bei Capital Bra ein Problem sein: Zwar wäre der lange Aufenthalt grundsätzlich erfüllt, allerdings könnten Identitätsfragen oder frühere strafrechtliche Verwicklungen eine Rolle spielen. Jedoch gibt es hier nicht genügend Informationen, um dazu genaue Auskunft zu geben. Aber ein besonderes Thema dabei ist die Identitätsklärung: Wenn Herkunft, oder auch frühere Aufenthaltstitel nicht klar dokumentiert sind, kann dies das Verfahren erheblich verlangsamen. Dennoch bleibt offen, ob das bei Capital Bra tatsächlich der Fall ist.

Zudem könnte die Prüfung „guter Leumund“ – also kein erheblicher strafrechtlicher Ballast – zumindest bei der Behörde kritisch bewertet werden — insbesondere im Kontext früherer Jugenddelinquenz, die bei Capital Bra dokumentiert ist.

Viele Fragen bleiben offen

Ein weiterer relevanter Faktor ist natürlich auch der Wille. Heißt: Manche Menschen verzichten bewusst auf eine Einbürgerung oder verzögern sie aus persönlichen, steuerlichen oder auch rechtlichen Gründen. Im Fall von Capital Bra lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, ob er aktiv den Antrag auf Einbürgerung gestellt hat, ob seine Voraussetzungen vollständig erfüllt waren oder ob er ganz bewusst den Status quo belässt. Insgesamt liegt die aktuelle Erklärung darin, dass trotz langjährigem Aufenthalt und Erfolg nicht alle Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllt oder nachgewiesen wurden — weshalb er noch keinen deutschen Pass hat.