Xavier Naidoo darf „Antisemit“ genannt werden
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes korrigiert Vorinstanzen
Die Radikalisierung des Mannheimer Soulsängers Xavier Naidoo war ein langer, aber kontinuierlicher Prozess. Noch im Sommer 2016 sollte er für Deutschland beim ESC in Stockholm auf der Bühne stehen. Eine Entwicklung von benebelten Auftritten auf Reichsbürger-Bühnen bis zu Äußerungen auf seinem Telegram-Kanal, in denen er etwa alle Juden pauschal mit „Lügen, Hochverrat, Bestechung und Erpressung” in Verbindung bringt. Postings wie diese wiederholte er vielfach.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht auf der Basis einer juristischen Auseinandersetzung aus dem Jahr 2017 entschieden, dass man Naidoo als „Antisemit“ bezeichnen dürfte. Eine Referentin hatte damals in einem Vortrag über Reichsbürger seine Texte analysiert – und diese als antisemitisch bezeichnet. Dagegen reichte Naidoo Klage vor dem Landgericht Regensburg ein. Er behauptete seinerzeit, sich niemals offensiv gegen das Judentum oder jüdische Einrichtungen geäußert zu haben. Das Gericht folgte – nach damaliger Faktenlage – seinen Ausführungen. Auch eine nächsthöhere Instanz in Nürnberg gab ihm recht.
Mittlerweile liegen nicht nur Naidoos Telegram-Traktate vor, in denen er den Holocaust negiert oder über von Juden ausgeführten Pandemie-Morden per Giftspritze fantasiert. So ist es nur konsequent, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die vorherigen Entscheidungen einkassiert – und ein Urteil im Lichte des aktuellen Verbohrtheits-Zustands von Naidoo gefällt hat.