Bundesrepublik Deutschland soll sich bei Rammstein entschuldigen

Das Landgericht Bonn entschied, dass die Indizierung des Albums „Liebe Ist Für Alle Da“ nicht korrekt war. Nun bekommt die Band wohl 15.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

„Liebe ist für alle da“ von Rammstein wurde 2009 auf den Index gesetzt. Grund dafür war laut der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vor allem das Lied „Ich tu dir weh“, das mit der Abbildung einer Folterung im Booklet der Platte begleitet wurde. Nun entschied das Landgericht Bonn, dass die Indizierung nicht sorgfältig genug zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abgewogen hätte, wie der WDR berichtet.

Mehr zum Thema
Waldbühnen-Premiere: Rammstein treten im Juli zweimal in Berlin auf

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte bereits vor einiger Zeit ein Urteil in diesem Fall gefällt, wonach „Liebe ist für alle da“ wieder erhältlich sein durfte. Dies wurde nun in Bonn bestätigt. Im Jahr 2009 mussten nach dem Verbot insgesamt 55.000 Tonträgereinheiten vernichtet werden, denn die LP war nach der Indizierung nicht mehr für Kinder und Jugendliche verfügbar.

Rammstein geht es nicht ums Geld

Das Landgericht Bonn begründete nun sein Urteil auch damit, dass sich die Mitarbeiter der Bonner Bundesbehörde fahrlässig einer Amtspflichtverletzung schuldig gemacht hätten – was wiederum Schadenersatzansprüche möglich macht. Rammstein hatten in diesem Fall bereits 66.000 Euro gefordert. Dies wurde allerdings von den Richtern abgelehnt.

Stattdessen gibt es nun seitens des Gerichts ein Vergleichsangebot, wonach die Bundesrepublik Deutschland 15.000 Euro an die Band zahlen müsste. Zugleich wird eine offizielle Erklärung gefordert, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen Fehler gemacht habe.

Mehr zum Thema
Chartanalyse: Volbeat - Metal-Boogie für die Fanmeilen

In den nächsten vier Wochen müssen sich beide Parteien zu dem weiteren Vorgehen äußern, um ein rechtsverbindliches Urteil zu vermeiden. Wie die Anwälte von Rammstein mitteilten, geht es den Musikern mehr um eine angemessene Entschuldigung als um einen höheren Geldbetrag.

Abonniere unseren Newsletter
Verpasse keine Updates