Gerichtsurteil zu Kevin Costner: Stuntfrau erhält teilweise Recht
Ein Richter in Los Angeles entschied, dass Devyn LaBella ihre Vorwürfe gegen Kevin Costner in weiten Teilen weiterverfolgen darf. Nächste Anhörung im Dezember 2025.
Die Stuntfrau Devyn LaBella darf ihre Klage wegen sexueller Belästigung und eines feindseligen Arbeitsumfelds gegen Schauspieler und Regisseur Kevin Costner in neun von zehn Punkten weiterverfolgen. Das entschied ein Gericht in Los Angeles am gestrigen Donnerstag (16. Oktober).
LaBella wirft Costner vor, sie im Mai 2023 am Set des Western-Epos „Horizon: An American Saga – Teil 2″ ohne ausreichende Vorwarnung in eine Szene „involviert“ zu haben, die eine nicht abgesprochene, gewaltsame Annäherung durch einen männlichen Schauspieler beinhaltete. Die betreffende Szene soll eine zuvor geschriebene Vergewaltigung „inter-acten“, die im Film nicht explizit zu sehen ist. LaBella berichtet, durch die Szene emotional stark belastet worden zu sein und sich nach ihrer Beschwerde Repressalien ausgesetzt gesehen zu haben.
Costner und sein Team hatten zuvor beantragt, die Klage vollständig abzuweisen. Das Team argumentierte, die künstlerische Freiheit der Filmemacher sei durch das US-Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Der zuständige Richter, Jon R. Takasugi, ließ jedoch die meisten Vorwürfe zu, mit der Begründung, es gebe „ausreichende Hinweise“, um den Fall in der nächsten Instanz genauer zu prüfen.
Im Dezember 2025 geht es in die nächste Runde
Der zentrale Anklagepunkt – der Vorwurf, Costner habe LaBella zu der Szene gezwungen – wurde abgewiesen, da laut Gericht keine konkreten Drohungen oder Nötigungen nachweisbar seien.
LaBella war unter anderem an Produktionen wie „Yellowjackets“ und „Barbie“ beteiligt und arbeitete bei „Horizon 2“ als Stunt-Double für Schauspielerin Ella Hunt. Die nächste Anhörung in dieser Causa ist für Dezember 2025 angesetzt.