Auschwitz-Komitee erschüttert über Roger-Waters-Urteil

Roger Waters darf in Frankfurt auftreten, auch wenn er auf der Bühne geschmacklos mit Nazi-Symbolik spielt. Das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgericht wird nun vom Auschwitz-Komitee und vom Zentralrat der Juden scharf gerügt.

Das Internationale Auschwitz Komitee hat das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichtes zum Auftritt des Roger Waters in der Frankfurter Festhalle kritisiert. „Nicht nur jüdische Überlebende der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager bleiben nach dem Urteil einmal mehr traurig, fassungslos und zunehmend desillusioniert zurück“, sagte der Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner.

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Überlebende des Holocaust beobachteten „mit großer Sorge ein Vordringen des Antisemitismus aus verschiedenen Richtungen der Gesellschaft, und sie erleben, wie sie und ihre Familienmitglieder vermehrt Beleidigungen und Drohungen bis hin zur Gewalt ausgesetzt sind“, fügte er hinzu.

Heubner verdeutlichte, dass das Ex-Pink-Floyd-Mitglied immer wieder mit antisemitischen Einstellungen und Verschwörungstheorien auffällig  werde und sie mit Kritik an Israel koppele. Seine Konzerte seien zu „Propagandashows“ geworden, die antisemitische Stimmungen und Ressentiments in der Gesellschaft verstärken.

„Bittere Situation für Deutschland“

„In diesem Zusammenhang ist die Feststellung des Gerichtes, das Konzert in der Festhalle verletze nicht die Menschenwürde der 1938 eben dort festgesetzten und dem antisemitischen Hass der Nazis ausgesetzten jüdischen Männer, ein erneuter Angriff auf die Würde dieser Menschen und die Erinnerungen ihrer Familien“, sagte Heubner. Er sprach auch davon, dass es eine „bittere Situation für Deutschland“ sei, dass Teile der Gesellschaft und auch Institutionen nicht bereit wären, jüdische Menschen vor Hass und Ausgrenzung zu schützen.

Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts. „Es ist unerklärlich, wie eine offenkundige Anlehnung an nationalsozialistische Symbolik keine juristischen Konsequenzen haben soll“, sagte Präsident Josef Schuster der Zeitung „Jüdische Allgemeine“. „Volksverhetzung ist verfassungswidrig und niemals nur eine Geschmacklosigkeit.“

Die hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt Frankfurt hatten den Auftritt von Roger Waters in Frankfurt zunächst verboten. Als Grund gaben sie das „anhaltend israelfeindliche Auftreten“ des Briten an. Waters gelte als „einer der reichweitenstärksten Antisemiten der Welt“. Der Musiker kündigte deshalb an, die Angelegenheit juristisch klären zu lassen. Er hatte nun in erster Instanz Erfolg. Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist aber noch möglich.

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Seit Monaten schwelt ein Konflikt um die geplanten Gigs von Roger Waters. Bereits im März hatte die Stadt München entschieden, ein geplantes Konzert in der Olympiahalle trotz politischer Diskussion nicht zu verbieten. Es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Vertrag mit dem Konzertveranstalter außerordentlich zu kündigen, hieß es damals.

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