Bundesrichter glaubt, dass Jan Böhmermann bestraft werden könnte – „Satire darf nicht alles!“

Bundesrichter Thomas Fischer hält Teile des Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan für strafbar.

Seit Wochen beschäftigt Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan die Gerichte. Zuletzt musste der Moderator hinnehmen, dass das Hamburger Landgericht eine Unterlassungsverfügung erteilte, wonach bestimmte Teile des Poems, die besonders beleidigend sind, nicht mehr zitiert werden dürfen. Der Satiriker kündigte über seinen Anwalt an, die Unterlassung nicht akzeptieren zu wollen.

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Nun meldete sich darüber hinaus auch Bundesrichter Thomas Fischer zu Wort und deutete in einem Gespräch mit der dpa an, dass Böhmermann möglicherweise mit einer Strafe rechnen müsse. „Ich halte es für möglich, dass Teile des Beitrags strafbar sind“, sagte der 63-Jährige. Der Jurist wies zudem daraufhin, dass die verbreitete Ansicht „Satire darf alles“ juristisch kaum haltbar sei.

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe: „Nach dem modernen, offenen Kunstbegriff schließen sich Kunst und Strafbarkeit, Satire und Strafbarkeit nicht gegenseitig aus.“
Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe: „Nach dem modernen, offenen Kunstbegriff schließen sich Kunst und Strafbarkeit, Satire und Strafbarkeit nicht gegenseitig aus.“

Recep Tayyip Erdogan hatte als Privatmann Anklage wegen Beleidigung gegen den 35-Jährigen TV-Comedian erhoben. Böhmermann droht so eine Strafe nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuchs. Da die Bundesregierung auch grünes Licht für die Strafverfolgung nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuchs gegeben hat (Stichwort: Majestätsbeleidigung), könnte das Strafmaß durchaus auch höher ausfallen als in solchen Fällen ähnlicher Größenordnung üblich.

Ronald Wittek picture alliance / dpa
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