ESC-Teilnahme Israels: Rundfunkunion beklagt Hassreden

„Wir lehnen jede Form von Online-Missbrauch, Hassreden oder Belästigungen ab“

Die Europäische Rundfunkunion (EBU) hat davor gewarnt, die Teilnehmer:innen des diesjährigen Eurovision Song Contest wegen der Teilnahme Israels zu „belästigen“, wie sie am Dienstag, den 09. April in einer offiziellen Erklärung veröffentlichte. Dabei bezog sich der Verfasser des Statements, der stellvertretende Generaldirektor Jean Philip De Tender, insbesondere auf die „gezielten Kampagnen in den sozialen Medien“.

„Inakzeptabel und völlig unfair“

De Tender schreibt: „Die Entscheidung, einen Sender, einschließlich des israelischen Senders KAN, in den Eurovision Song Contest aufzunehmen, liegt in der alleinigen Verantwortung der EBU-Leitungsgremien und nicht in der der einzelnen Künstler:innen.“

Er fährt fort, dass die EBU zwar „die Redefreiheit und das Recht auf Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft“ nachdrücklich unterstütze, „aber wir lehnen jede Form von Online-Missbrauch, Hassreden oder Belästigungen ab, die sich gegen unsere Künstler:innen oder andere Personen richten, die mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen. Dies ist inakzeptabel und völlig unfair, da die Künstler keinen Einfluss auf diese Entscheidung haben.“

Hier das ganze Statement lesen:

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Israel hatte zuvor damit gedroht, sich aufgrund von Streitigkeiten über den Text seines Beitrags aus dem Songwettbewerb zurückzuziehen. Das Lied, das zuvor den Titel „October Rain“ trug, enthielt anscheinend Anspielungen auf die Hamas-Anschläge vom 07. Oktober. Nachdem der israelische Staatspräsident Isaac Herzog jedoch die Wichtigkeit der Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb betont hatte, wurde die Partizipation des Landes nach der Änderung des umstrittenen Textes bestätigt.

Reaktion des palästinensischen BDS-Nationalkomitees

Das BDS-Nationalkomitee (Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung) hat prompt auf die Erklärung der EBU reagiert und beschuldigt sie, ihre „koloniale Heuchelei und schamlose Komplizenschaft mit Israels Völkermord an 2,3 Millionen Palästinensern in Gaza“ zur Schau zu stellen.

BSD behauptet weiter, dass die EBU „ihre völlige Missachtung des palästinensischen Lebens beweist“ und beschuldigt sie, es versäumt zu haben, „das völkermordende Israel zu verbieten“ und „für Kandidat:innen einzutreten, die mit der Teilnahme Israels nicht einverstanden sind“.

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Der Eurovision Song Contest findet dieses Jahr am 11. Mai in Malmö statt. Zahlreiche Musiker:innen fordern einen Ausschluss Israels, auch auf Social Media hagelt es Boykottaufrufe für die Veranstaltung.

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