Der „Leaving Neverland“-Prozess gegen Michael Jackson geht weiter

Wade Robson und James Safechuck behaupten, der verstorbene Popstar habe sie als Minderjährige sexuell missbraucht – jetzt steht ein neuer Verhandlungstermin fest.

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Ein kalifornischer Richter hat am Freitag (12. Juni) einem neuen Verhandlungstermin in dem Missbrauchsverfahren zugestimmt, das Wade Robson und James Safechuck – die beiden Michael-Jackson-Ankläger aus dem Dokumentarfilm „Leaving Neverland“ von 2019 – angestrengt haben.

Die beiden Männer und ihr Anwalt John Carpenter hatten ursprünglich darauf gedrängt, den Fall noch vor dem Kinostart des Biopics „Michael“ unter der Regie von „Training Day“-Regisseur Antoine Fuqua zu verhandeln. Doch das Verfahren verzögerte sich mehrfach und war zuletzt für Oktober 2027 angesetzt.

Am Freitag einigten sich beide Seiten darauf, Fristen zu verlängern, die eine frühere Verhandlung erzwungen hätten. Als Begründung nannten sie, dass Safechucks Zeugenaussage wegen des vollen Terminkalenders seines Anwalts verschoben worden sei und dass der für mehrere Depositionsvernehmungen zuständige Discovery-Referee nur begrenzt verfügbar sei.

Richter Michael E. Whitaker setzte den neuen Verhandlungsbeginn auf den 14. Februar 2028 fest, ordnete jedoch eine weitere Anhörung im September an, um das Verfahren auf Kurs zu halten. Als der Richter feststellte, dass „alles recht gut voranschreite“, ja fast „reibungslos“ laufe, meldeten sich die Anwälte zu Wort.

Kein reibungsloser Verlauf

„Reibungslos ist ein bisschen viel“, sagte Carpenter. „Der Streitgegenstand ist natürlich höchst umstritten, aber wir arbeiten so gut zusammen, wie es uns möglich ist“, erklärte Jonathan Steinsapir, ein Anwalt des Jackson-Nachlasses. Als der Richter fragte, ob ein zweiter Discovery-Referee möglicherweise auch als Mediator fungieren könnte, antwortete Steinsapir, er müsse das zunächst mit seinem Mandanten besprechen.

Robson, Choreograf und Regisseur, sowie Safechuck, Autor, Schauspieler und Regisseur, verklagten MJJ Productions und MJJ Ventures in getrennten Klagen – 2013 bzw. 2014 – wegen Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung und vorsätzlicher Zufügung seelischen Leids. 2024 erwirkten sie die Zusammenlegung ihrer Fälle, nachdem zuvor abgewiesene Klagen in der Berufung wiederaufgenommen worden waren. Das Berufungsgericht stellte fest, dass Unternehmen gegenüber Missbrauchsopfern eine eigenständige Schutzpflicht tragen können, selbst wenn sie einem mutmaßlichen Täter „allein gehören“.

Jahrelanger Missbrauch behauptet

Die Kläger behaupten, Jackson habe sie über Jahre hinweg als Minderjährige sexuell missbraucht und Mitarbeiter seiner Firmen MJJ Productions und MJJ Ventures hätten das mutmaßliche Fehlverhalten ermöglicht und vertuscht. Robson, 43, lernte Jackson bei einem Tanzwettbewerb kennen – er war damals fünf Jahre alt. Er behauptet, der Sänger habe ihn einige Jahre später bei Besuchen auf Jacksons Neverland Ranch in Kalifornien zu missbrauchen begonnen.

Safechuck, 48, lernte Jackson bei den Dreharbeiten zu einem Pepsi-Werbespot kennen. Nach seinen Angaben begann Jackson 1988 damit, ihn sexuell zu missbrauchen – Safechuck war damals zehn Jahre alt –, und soll ihn in den folgenden vier Jahren hunderte Male misshandelt haben.

Jackson, der 2009 starb, wies Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs stets zurück. Die Staatsanwaltschaften in Los Angeles und Santa Barbara ermittelten zu Anschuldigungen, die drei Jungen betrafen, sahen 1994 jedoch von einer Anklage ab, nachdem ein mutmaßliches Opfer sich nach einem Vergleich Jacksons mit der Familie des Jungen weigerte auszusagen.

Freispruch im Jahr 2005

In einem gesonderten Missbrauchsverfahren wurde Jackson 2003 angeklagt und nach einem Prozess im Jahr 2005 in allen Punkten freigesprochen.

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