Nirvana: „Nevermind“-Baby Spencer Elden will Klage nicht fallenlassen

Spencer Elden, der als Baby unbekleidet auf dem Cover des Nirvana-Albums „Nevermind“ zu sehen war, hat seine Klageabweisung gegen die Band angefochten.

Im Alter von vier Monaten war Spencer Elden als nacktes Baby auf dem Titelbild der zweiten Nirvana-Platte „Nevermind“ (1991) zu sehen. Nun hat dieser versucht, seine abgelehnte Klage gegen die Band aus dem vergangenen Jahr anzufechten. Am Prozess, der vom Gericht zuletzt im September „wegen Verjährung“ abgewiesen wurde, sind auch Kurt Cobains ehemalige Frau Courtney Love, die Universal Music Group und der Fotograf Kirk Weddle beteiligt.

In den Jahren 2001 und 2016 hatte Elden sich im Rahmen des 10. und 25. Jubiläums des Werks erneut für das Cover fotografieren lassen – der Betroffene scheint seine Meinung aber wohl geändert zu haben.

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„Nevermind“ gilt als eines der populärsten Grunge-Alben und verhalf Nirvana zum internationalen Durchbruch. Besonders „Smells Like Teen Spirit“ sorgte dafür, dass das Genre musikalisch sowie politisch Aufmerksamkeit erhielt.

„Cobains Beschäftigung mit pornografischen Bildern begann schon in einem sehr frühen Alter“

Im vergangenen Jahr hatte Elden erstmals Klage erhoben und Schadensersatz wegen angeblicher Kinderpornografie und sexueller Ausbeutung gefordert. Dem Ankläger zufolge wurde das Kunstwerk durch „rechtswidriges Verhalten“ erstellt, das ihm seitdem „dauerhaften Schaden“ zugefügt habe. Die Klage wurde im September von einem US-Bezirksrichter zum dritten und letzten Mal wegen Verjährung abgewiesen, doch Elden hat nun Berufung eingelegt.

Wie „Spin“ berichtet, argumentierten Eldens Anwält*innen in einer neuen Anklage gegenüber dem kalifornischen Berufungsgericht, dass der Richter, der die Klage abgewiesen hatte, dies aus falschen Gründen getan hätte. Eldens Gefolgschaft behauptete, dass die Verjährungsfrist in seinem Fall nicht gelte, da Elden immer noch negativ von dem Foto betroffen sei und unter „extremen anhaltenden psychischen und emotionalen Verletzungen“ leiden würde. Sein Team berief sich auch auf „Masha’s Law“, das Opfern von Kinderpornografie ermöglicht, bis ins Erwachsenenalter Schadensersatz zu fordern.

Eldens Anwält*innen schrieben: „Die Gerichte haben wiederholt entschieden, dass die Verbreitung von Kinderpornografie die Interessen des Opfers und der eigenen Würde verletzt, unabhängig vom Alter des Opfers zum Zeitpunkt der Verbreitung.“ Sie fügten auch hinzu, dass das Artwork in „mehreren Tagebucheinträgen“ von Cobain geplant wurde, der „seine verdrehte Vision für das „Nevermind“-Albumcover als Ausdruck seiner emotionalen und sexuellen Störungen beschrieb.“ Weiter hieß es: „Cobains Beschäftigung mit pornografischen Bildern begann schon in einem sehr frühen Alter. Einer seiner Mitschüler entdeckte ihn einmal, als er als kleines Kind Pornos zeichnete.“

So kam es zu Eldens Meinungsänderung

Eldens Entscheidung, die Band zu verklagen, ist auf viel Kritik und Verwirrung gestoßen, da sich seine Ansicht über das Artwork in den vergangenen Jahren geändert zu haben scheint. Trotz Eldens anscheinend positiver früherer Meinungen argumentieren seine Anwälte, dass er „sich bewusst sei, dass die Beklagten das frontale Nacktbild von ihm als vier Monate altes Kind kommerziell ausnutzen, um ein Album an Millionen von Menschen (von denen er viele nicht kennt) auf der ganzen Welt zu verkaufen.“

Weiter hieß es: „Dies verursacht bei ihm verständlicherweise extreme, andauernde psychische oder emotionale Verletzungen, für die er Anspruch auf Schadensersatz und eine Unterlassungsanordnung hat. Obwohl dieser Rechtsbehelf die Welt nicht von seinem sexualisierten Bild befreien wird, wird dies ihm die Mittel zur Verfügung stellen, um sich in psychologische Behandlung zu begeben. Zudem wird es ihm Gewissheit geben, dass die Verbreitung und wiederholte Verletzung seiner Privatsphäre durch die Beschwerdeführer endlich aufhört.“

Der ehemalige Nirvana-Schlagzeuger Dave Grohl kommentierte die Klage 2021 mit den klaren Worten: „Hör‘ mal, er hat ein Nevermind-Tattoo. Ich habe keins.“

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