Rolling Stones: Urheberrechtsklage von „Living in a Ghost Town“ vorerst abgewiesen

Mick Jagger und Keith Richards müssen sich erstmal nicht vor Gericht beweisen – denn dafür müsste die Klage auch erstmal beim richtigen Gericht landen.

Ein US_Bundesrichter hat eine Klage abgewiesen, in der Mick Jagger und Keith Richards vorgeworfen wird, ihre Single „Living in a Ghost Town“ (2020) von zwei weniger bekannten Songs kopiert zu haben. Der dafür zuständige Richter hat jedoch verkündet, dass der Fall eindeutig beim falschen Gericht eingereicht worden sei.

Mehr zum Thema
Rolling Stones: „Living in a Ghost Town“ ist auf Platz 1 der Charts

Haben die Stones zwei Songs kopiert?

Sergio Garcia Fernandez (Künstlername Angelslang) reichte die Urheberrechtsklage im März ein. Er behauptete, Jagger und Richards hätten „viele der erkennbaren und geschützten Hauptelemente“ aus seinen Songs „So Sorry“ von 2006 und „Seed of God“ von 2007 übernommen.

Die Songs von Angelslang: 

Youtube Placeholder
An dieser Stelle findest du Inhalte aus Youtube
Um mit Inhalten aus Sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung.

Spotify Ltd. Placeholder
An dieser Stelle findest du Inhalte aus Spotify Ltd.
Um mit Inhalten aus Sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung.

Der Song der Stones: 

Youtube Placeholder
An dieser Stelle findest du Inhalte aus Youtube
Um mit Inhalten aus Sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung.

Mehr zum Thema
Rolling Stones: Mick Jagger über das Geheimnis seiner Gesundheit

Im falschen Gericht eingereicht

Richter Eldon E. Fallon urteilte jedoch am Mittwoch, dem 18. Oktober, dass sein Bundesgericht in Louisiana keine Zuständigkeit für Fernandez‘ Fall habe. Er wies darauf hin, dass Jagger und Richards Briten seien, Fernandez in Spanien lebe und die Rolling Stones nur viermal in New Orleans aufgetreten wären.

Die Klage wurde also „ohne Vorurteil“ abgewiesen, sodass Fernandez sie an einem passenderen Ort erneut einreichen kann. Vor dem Urteil argumentierten Anwälte der Stones, dass der Fall irgendwo in Europa eingereicht werden sollte.

Fernandez‘ Anwalt hingegen äußerte sich enttäuscht und schockiert über das Urteil und kündigte an, andere rechtliche Optionen zu prüfen.

Abonniere unseren Newsletter
Verpasse keine Updates