Showdown in Vegas: Tänzerin verklagt Taylor Swift wegen „Life of a Showgirl“-Marke
Maren Wade argumentiert, das US-Patentamt habe Swifts Anmeldung wegen Ähnlichkeit mit ihrer seit einem Jahrzehnt bestehenden Marke „Confessions of a Showgirl“ abgelehnt.
Eine professionelle Vegas-Showgirl hat wegen ihres jüngsten Albums „The Life of a Showgirl“ eine Markenverletzungsklage gegen Taylor Swift eingereicht.
Die Klage, die ROLLING STONE vorliegt, wurde von Maren Flagg eingereicht. Flagg tritt als Maren Wade auf und hat in den vergangenen zehn Jahren eine Karriere rund um die Marke „Confessions of a Showgirl“ aufgebaut. 2014 begann sie zunächst, unter diesem Namen eine Kolumne für den „Las Vegas Weekly“ zu schreiben, bevor sie ihre Betrachtungen über das Showbusiness-Leben in eine Live-Show und eine Tourneeproduktion verwandelte.
Wade ließ „Confessions of a Showgirl“ 2015 als Marke schützen und behauptet, die „Ähnlichkeit“ zwischen ihrer Marke und Swifts „The Life of a Showgirl“ sei „offensichtlich“. In der Klageschrift heißt es: „Beide teilen dieselbe Struktur, denselben dominanten Begriff und denselben kommerziellen Gesamteindruck. Beide werden in überschneidenden Märkten eingesetzt und richten sich an dieselben Verbraucher.“
Swifts Anmeldung abgelehnt
Die Klage weist darauf hin, dass Swifts Versuche, „The Life of a Showgirl“ als Marke eintragen zu lassen, bereits an der wahrgenommenen Ähnlichkeit mit Wades Marke gescheitert sind. Laut der Klageschrift stellte Swifts Team im vergangenen August einen Antrag auf Markenschutz für „The Life of a Showgirl“, doch im November erließ das US-amerikanische Patent- und Markenamt eine teilweise Ablehnung – wegen „Verwechslungsgefahr“ mit einer anderen Marke: Wades „Confessions of a Showgirl“.
Trotz dieser Ablehnung habe Swift und ihr Team laut der Klage nie Wades „Zustimmung oder Genehmigung“ eingeholt, um „The Life of a Showgirl“ oder eine ähnliche Bezeichnung für ihre zahlreichen Branding- und Merchandise-Aktivitäten zu nutzen. Und Swift habe, so heißt es weiter, „The Life of a Showgirl“ weiterhin im geschäftlichen Verkehr als Marke im Zusammenhang mit öffentlich angebotenen Waren verwendet.
(Das Markenamt hat Swifts Antrag Anfang dieses Monats ausgesetzt und das Verfahren damit vorerst auf Eis gelegt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, wobei das Aussetzungsschreiben darauf hindeutete, dass die Ablehnung „endgültig werden wird“, sobald die Aussetzung aufgehoben wird – „sofern keine neue Frage aufgeworfen wird“.)
Kurze Begeisterung, jetzt Klage
Obwohl Wade die Klage jetzt eingereicht hat, legt ein flüchtiger Blick auf ihre Social-Media-Seiten nahe, dass es eine kurze Phase gab, in der sie von „The Life of a Showgirl“ geradezu begeistert war. Ihr Instagram-Profil ist voll mit Beiträgen, in denen sie Swifts Musik und Hashtags wie #LifeOfAShowgirl und #TS12 verwendet. Das Cover-Artwork eines „Confessions of a Showgirl“-Podcasts, den Wade letzten Sommer ankündigte, bediente sich ebenfalls eines mintgrünen Farbschemas, das an Swifts Albumartwork erinnert. (Seit Oktober des vergangenen Jahres ist Wade in den sozialen Netzwerken verstummt.)
In ihrer Klage argumentiert Wade jedoch, ihre eigene Marke sei durch Swifts „Showgirl“-Ära schlicht überwältigt worden. „Jeder zusätzliche Verkauf verstärkt die Verwechslung im Markt und untergräbt [Wades] Fähigkeit, als alleinige Quelle ihrer Marke ‚Confessions of a Showgirl‘ wahrgenommen zu werden“, heißt es in der Klageschrift.
Jaymie Parkkinen, Wades Anwältin, sagt gegenüber ROLLING STONE: „Maren hat mehr als ein Jahrzehnt damit verbracht, ‚Confessions of a Showgirl‘ aufzubauen. Sie hat es registriert. Sie hat es sich verdient. Als Taylor Swifts Team die Eintragung von ‚The Life of a Showgirl‘ beantragte, lehnte das Markenamt dies ab und befand, Swifts Marke sei verwechslungsfähig ähnlich. Wir haben großen Respekt vor Swifts Talent und Erfolg, aber das Markenrecht existiert, um sicherzustellen, dass Kreative auf allen Ebenen schützen können, was sie aufgebaut haben. Darum geht es in diesem Fall.“
Ein Sprecher von Swift reagierte auf Anfrage von ROLLING STONE zunächst nicht.