Kommentar

YouTube und Gema: Einigung im Hinterzimmer

Der Deal zwischen Gema und YouTube mag den User freuen. Die Modalitäten für die Urheber bleiben dagegen im Dunkeln. Transparenz, nein danke!

Na, endlich! Sieben Jahre lang tobte nun der Rechtsstreit zwischen der Google-Video-Tochter YouTube und der deutschen Musikverwertungsgesellschaft Gema. Jetzt haben sich beide Parteien geeignet. Ab sofort entfallen die lästigen „Gesperrt“-Tafeln auf dem weltgrößten Videoportal. Also Ende Gut, Alles Gut?

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Geht so! Für den Nutzer wird die Sache schlichtweg bequemer. Den Musikern wiederum, sofern sie von der Gema vertreten werden, bleibt ein Achselzucken. Bei der zähen juristischen Auseinandersetzung ging es in erster Linie um die (angemessene) Vergütung der Urheber an den Musikstücken und zweitens um die Grundsatzfrage, ob nun YouTube als Abspielkanal oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich seien. Geeinigt haben sich beide Parteien offenbar nur über Punkt Eins – das liebe Geld – während man den Überbau ausklammert. Bis auf weiteres.

Details zum Deal wurden nicht genannt

Klärende Details, was genau denn nach so langer Zeit den Ausschlag für die Vereinbarung gegeben hat, werden nicht genannt. Mit dem üblichen Hinweis auf „Vertraulichkeit“ bleiben die Regelungen in den Hinterzimmern. Wahrscheinlich wird man die Modalitäten, die bereits seit einiger Zeit mit Videokanälen wie Vevo und Co bestehen, schlichtweg auf YouTube runtergebrochen haben. Ein schnödes Armdrücken wie im Tarifstreit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften hat sein zähes Ende gefunden.

Für das werbefinanziertes Musikstreaming hatte die Gema bereits 2011 ihre Vorstellung veröffentlicht. So sollten die Musikdienste 10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen abführen, mindestens 0, 025 Cent pro abgerufenem Stream bei „niedriger“ Interaktivität. Etwa bei Internet-Radios. YouTube-Videos dagegen können gezielt geklickt werden, sind „hoch-interaktiv“. Hier würde der weitaus höhere Satz von mindestens 0,48 Cent anzusetzen. Für YouTube lange Zeit ein Unding.

Gezahlt wird rückwirkend bis 2009

Somit werden sich die Parteien irgendwo dazwischen geeinigt haben. Ein Grund zur Geheimniskrämerei ist nicht ersichtlich. Die Gema beschränkt sich auf den freudigen Hinweis, dass die seit 2009 aufgelaufenen Vergütungsbeträge mit der kommenden Abrechnung ausgeschüttet werden. Somit dürfen sich vielgeklickte Stars auf einen neuen, (dann möglicherweise aufgeschlüsselten) Posten auf ihrem Gema-Briefchen freuen. Für Indiemusiker gibt es vielleicht auch noch 17,49 Euro dazu. Immerhin besser als nichts. Transparenz jedoch sieht anders aus.

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