Einigung mit GEMA: Bei YouTube kann ab sofort jedes Musikvideo gesehen werden

Wie es aussieht konnten sich YouTube und die GEMA auf eine gemeinsamen Vertrag einigen. Musikvideos werden in Deutschland nicht mehr gesperrt.

Das ist wirklich eine Sensation: Nach Jahren des Streits zwischen YouTube und Gema scheint es eine Einigung gegeben zu haben. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine am Dienstag (01. November). Die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte und Youtube haben demnach einen Lizenzvertrag geschlossen, der sogar schon ab sofort in Kraft tritt. Damit dürften alle Musikvideos, für die bisher Gema-Gebühren angefallen waren, freigeschaltet werden.

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Bisher leuchteten bei vielen Clips rote Sperrtafeln auf, die den User unter Hinweis auf die Gema daran hinderten, das Video zu sehen. Musikfans werden sich über die Neuerung freuen. Nicht zuletzt auch ROLLING STONE musste viele Jahre lang darauf verzichten, Videos zur Verfügung zu stellen, weil sie schlichtweg in Deutschland nicht zur Verfügung standen.

Alle Musikvideos ab sofort verfügbar

Aber auch für die meisten Urheber und Rechteinhaber von Musik bedeutet die neue Regelung einen Quantensprung. YouTube, das zu Google gehört, stritt sich mit der Gema seit Jahren darüber, wie viel Geld für einzelne Inhalte zu bezahlen wäre. Die Gema fordert von YouTube Abgaben wie auch von anderen Medien wie Fernsehen, Radio und Musikveranstaltern. YouTube argumentierte bisher so, dass sie nicht zahlungspflichtig sind, weil man den Raum zum Hochladen von Inhalten wie Musikvideos nur zur Verfügung stellt.

Prozess gegen YouTube

Die plötzliche Einigung kommt deshalb überraschend, weil die Gema noch vor wenigen Monaten im Januar vor dem Oberlandesgericht München mit einer Klage gegen das Videoportal gescheitert war. Die Verwertungsgesellschaft forderte damals 1,6 Millionen Euro Schadensersatz für Musiktitel, die man sich zuvor exemplarisch herausgesucht hatte. 0,375 Cent stellte die Gema YouTube für jeden einzelnen Musiktitel in Rechnung. Doch der Prozess ging verloren. Nach dem Verfahren wäre die letzte juristische Instanz der Bundesgerichtshof gewesen. Das ist nun dank der Einigung mit YouTube nicht mehr nötig.

YouTube will von nun an die Gema über Abrufzahlen informieren und freiwillig Lizenzgebühren bezahlen. Das Unternehmen hat allerdings damit nicht den von der Gema angeführten Rechtsanspruch akzeptiert.

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