Ist das „Nevermind“-Cover kinderpornografisch? Richter spricht Machtwort

Richter weist Klage ab: Nirvanas „Nevermind“-Cover ist keine Kinderpornografie – Spencer Eldens Vorwurf scheitert erneut vor Gericht.

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Nirvana haben erneut in dem Rechtsstreit um das Cover von „Nevermind“ gesiegt, nachdem ein Richter die Klage von Spencer Elden abgewiesen hat. Elden hatte geltend gemacht, dass das nackte Foto von ihm als Baby gegen Gesetze zur Kinderpornografie verstoße.

In einer Entscheidung, die Anfang dieser Woche veröffentlicht wurde, erklärte Richter Fernando M. Olguin, dass das ikonische Foto von Elden, wie er einem Dollarschein an einem Angelhaken hinterherschwimmt, nicht unter die gesetzliche Definition von Kinderpornografie falle. Stattdessen verglich er es mit „einem Familienfoto eines nackten Kindes beim Baden“ und fügte hinzu, dass das Bild „offensichtlich unzureichend sei, um den Vorwurf der Lüsternheit zu stützen“.

Elden, der zum Zeitpunkt des Covers vier Monate alt war, reichte seine Klage 2021 im Alter von 30 Jahren ein. Die Klage wurde bereits 2022 abgewiesen, da Olguin urteilte, Elden habe zu lange gewartet, um eine Zivilklage einzureichen. Doch ein Berufungsgericht hob diese Entscheidung Ende 2023 auf und erlaubte Elden, erneut vorzugehen.

Gericht verweist auf klare Kriterien

Dieses Mal ging Olguin in seiner Abweisung direkter auf die Vorwürfe der Kinderpornografie ein. Wie der Richter erklärte, müssen Gerichte mehrere Faktoren berücksichtigen – festgelegt im Fall United States vs. Dost – wenn es darum geht, ob bestimmte Darstellungen von Minderjährigen Kinderpornografie darstellen. Dazu gehören, ob der Fokus des Bildes auf den Genitalien oder dem Schambereich liegt, ob Pose oder Kleidung sexuell suggestiv oder unangemessen sind und ob die Darstellung „dazu bestimmt oder entworfen ist, eine sexuelle Reaktion beim Betrachter hervorzurufen“.

Olguin entschied, dass beim „Nevermind“-Cover „weder Pose, Fokus, Umgebung noch Gesamtkontext darauf hindeuten, dass das Albumcover sexuell explizites Verhalten zeigt“. Weiter schrieb er: „Mit anderen Worten: Abgesehen von der Tatsache, dass der Kläger auf dem Albumcover nackt war, erfüllt kein anderer Dost-Faktor auch nur annähernd die Voraussetzungen des Kinderpornografiegesetzes.“

Der Richter führte weitere relevante Faktoren an, darunter die Anwesenheit von Eldens Eltern beim Fotoshooting und die Tatsache, dass der Fotograf Kirk Weddle ein enger Freund war. Außerdem habe Elden zuvor „die Darstellung auf dem Albumcover angenommen und finanziell davon profitiert“, etwa indem er „dafür bezahlt wurde, das Foto nachzustellen“, Autogramme auf Postern und Memorabilien verkaufte, sich selbst als „Nirvana-Baby“ bezeichnete, sich das Wort „Nevermind“ auf die Brust tätowieren ließ und Weddle eine „Dankespostkarte mit einer handgezeichneten Illustration des Albumcovers“ schickte.

Widersprüche zwischen Verhalten und Klage

„Eldens Handlungen in Bezug auf das Album im Laufe der Zeit lassen sich nur schwer mit seiner Behauptung in Einklang bringen, dass das Albumcover Kinderpornografie darstelle und er dadurch erheblichen Schaden erlitten habe“, schrieb Olguin.

Ein Anwalt von Nirvana, Bert Deixler, begrüßte die Entscheidung in einer Erklärung gegenüber ROLLING STONE: „Wir freuen uns, dass das Gericht diesem unbegründeten Fall ein Ende gesetzt und unsere kreativen Mandanten von dem Makel falscher Anschuldigungen befreit hat.“

Die Anwälte von Elden reagierten zunächst nicht auf die Anfrage von ROLLING STONE nach einem Kommentar.