Taylor Swift gewinnt „absurde“ Urheberrechtsklage: „Quintessential Themes“
Der juristische Sieg kam nur wenige Tage nach Swifts Hochzeit mit Travis Kelce – ein Bundesrichter wies alle zwölf Klagepunkte ab.
Taylor Swift hat eine Urheberrechtsklage abgewehrt, die eine selbstverlegte Dichterin aus Florida gegen sie angestrengt hatte. Die Klägerin behauptete, der frisch verheiratete Superstar habe Texte, Bilder und Ideen aus ihren Gedichten für mehrere Songs und Videos übernommen.
In einem unmissverständlichen, zehn Seiten umfassenden Urteil, das am Montag erging und ROLLING STONE vorliegt, wies ein Bundesrichter in Florida die Klage von Kimberly Marasco endgültig ab. Das Gericht stellte fest, sie „spiegle eng“ eine frühere Klage Marascos wider, die ebenfalls gescheitert war. Kein noch so sorgfältiges Umformulieren der Nachfolgeklage könne aus „grundlegenden Ideen“ und „allgegenwärtigen Metaphern“ schutzfähige Ausdrucksformen machen, so der Richter.
So hatte Marasco behauptet, Swifts Song „The Man“ mit den Zeilen „I’m so sick of running as fast as I can / Wondering if I’d get there quicker if I was a man“ verletze ihr Gedicht „Ordinary Citizen“, in dem es heißt: „I’m running behind / You say its His word against mine.“ Beide beschrieben eine Frau, die in einem von Männern dominierten Büroumfeld arbeite – und ihr Gedicht sei zuerst entstanden.
Marascos Vorwürfe im Detail
Außerdem behauptete sie, ein Gedicht, das sie auf X.com unter dem Titel „Elon=MC²“ veröffentlicht hatte und in dem sie „Elon als Genie“ bezeichnete, sei „auf unheimliche Weise ähnlich“ wie Swifts Song „Mastermind“, in dem die Zeile vorkommt: „To assess the equation of you.“ Laut Marasco bezögen sich beide auf „jemanden als mathematische Gleichung“. In einem weiteren Klagepunkt beanspruchte sie überdies das Eigentum an dem geläufigen Bild von Blättern, die sich „golden“ färben.
„Das sind grundlegende Themen, Konzepte und einzelne Wörter – genau jenes Material, das das Urheberrecht nicht schützt“, schrieb US-Bundesrichterin Aileen M. Cannon in ihrer Entscheidung. „Keiner der zwölf Klagepunkte der Klägerin benennt schutzfähige Ausdrucksformen.“
Marasco reagierte auf eine Anfrage von ROLLING STONE zunächst nicht. Auch Swifts langjähriger Anwalt James Douglas Baldridge war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Baldridges scharfe Worte
In seinem Antrag auf Abweisung der jüngsten Klage bezeichnete Baldridge das Vorgehen Marascos als „mutwillig und schikanös“. Er argumentierte, die Dichterin erhebe Anspruch auf das Konzept des Verrats sowie auf die schlichten Wörter „Feuer“ und „Liebe“. Zudem machte er geltend, Marasco habe nicht nachweisen können, dass seine Mandantin überhaupt Zugang zu ihren Werken gehabt habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verwies darauf, dass Marasco selbst eingeräumt habe, ihre Bücher würden „derzeit nicht vermarktet“ – und eines davon habe weltweit gerade einmal 300 Exemplare verkauft.
„Die Ansprüche der Klägerin sind, wie schon in ihrer letzten Klage, absurd und rechtlich haltlos“, schrieb Baldridge in dem im vergangenen Dezember eingereichten Antrag. „Die Klägerin hat die Zeit und Ressourcen von [Swift], den anderen Beklagten und diesem Gericht lange genug verschwendet. Diese Klage ist rechtlich wie sachlich wertlos und sollte erneut mit Präjudizwirkung abgewiesen werden.“
Chronologie der Klagen
Marasco hatte die nun abgewiesene Klage im Februar 2025 eingereicht und dabei UMG sowie Republic Records als weitere Beklagte hinzugefügt; zugleich weitete sie ihre Vorwürfe auf vier zusätzliche Songs aus. Ihre erste Klage, die im Mai 2024 eingereicht worden war, wurde im September 2025 mit Präjudizwirkung abgewiesen. Ebenfalls verklagt hatte sie Jack Antonoff und Aaron Dessner – Antonoff ließ sie später fallen, Dessner wurde vom Gericht bereits zuvor aus dem Verfahren entlassen.