Gericht weist Klage gegen Marilyn Manson ab

Marilyn Mansons ehemalige Assistentin hatte ihm sexuelle Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Die Klage wurde nun in Los Angeles abgewiesen. Der Sänger betont weiterhin seine Unschuld.

Marilyn Manson muss sich nicht weiter in einem Klagefall seiner Ex-Assistentin Ashley Walters verteidigen. Die Klage wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung wurde nun vom Supreme Court in Los Angeles abgewiesen.

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Laut Richter Michael L. Stern fehlten Walters die „notwendigen Fakten“. Sprich: Die Indizienlage reicht nicht für einen Prozess. Außerdem sei die Klage zu spät eingereicht worden. Walters arbeitete für Manson von 2010 bis 2011, die Vorwürfe lägen zu lange zurück, argumentiert der Richter.

Walters Anwälte zeigten sich enttäuscht. „Diese Entscheidung macht es für Opfer von Übergriffen um einiges schwieriger, Gerechtigkeit zu erlangen.“ Walters habe erst jetzt geklagt, da sie die Erinnerungen an den Missbrauch jahrelang unterdrückt habe. Die Entscheidung des Richters macht eine erneute Klage der ehemaligen Assistentin gegen Manson unmöglich.

Anwälte wollen in Berufung gehen

Als nächsten Schritt wollen Walters Anwälte Berufung einlegen. „Wir werden nicht zulassen, dass uns diese Hürde aufhält“, betont sie. Man wolle aufklären, was ihr und anderen Frauen passiert sei.

Ashley Walters ist nicht die einzige Klägerin gegen Manson. Auch seine ehemaligen Partnerinnen Esme Bianco und Evan Rachel Wood werfen ihm Missbrauch vor. Dabei brachte Rachel Wood den Stein ins Rollen. Am 1.Februar 2021 macht sie die Vorwürfe auf Instagram publik und Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Vier weitere Frauen schlossen sich noch am selben Tag den Anschuldigungen an. Daraufhin kündigte die Plattenfirma Loma Vista Recordings die Zusammenarbeit mit Manson. Auch die Agentur CAA trennte sich von dem Künstler.

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