Kraftwerk: Verfahren wegen Sample-Nutzung geht erneut an den EuGH

Kraftwerk-Mitgründer Ralf Hütter klagte gegen Produzent Moses Pelham wegen Nutzung eines Audio-Samples.

Der langjährige Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham geht weiter. Nachdem der Fall zuletzt im Bundesgerichtshof (BGH) bearbeitet wurde, geht er nun zum zweiten Mal an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser muss sich nun mit der genauen Bedeutung des Wortes „Pastiche“ im Bezug auf Urheberrecht beschäftigen.

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Der Begriff lässt sich grob definieren als die Nachahmung des charakteristischen Stils oder der Ideen von Künstlern. Was darunter jedoch nicht geklärt ist, ist ob dies auch Dinge wie Parodie und Hommage einschließt. Seit Umsetzung des EU-Rechts ist der Begriff auch Teil des deutschen Rechts, dieser Fall ist jedoch einer der ersten, der die engere Auseinandersetzung mit der Bedeutung des Wortes im Rechtssystem verlangt.

Kraftwerk-Mitgründer Ralf Hütter klagte gegen Pelham, nachdem dieser einen Beat aus dem 1977 Track „Metall auf Metall“ für einem Song von Sabrina Seltur nutzte. Die Elektropop-Pioniere sind dafür bekannt, die Nutzung von Samples rechtlich zu verfolgen, wenn zuvor keine Erlaubnis erfragt wurde. Der Rechtsstreit mit Pelham dauert bereits über zwei Jahrzehnte an.

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