Ringo Starr lässt Klage gegen Sex-Toy-Hersteller fallen

Der Beatle war der Überzeugung, dass Produkte mit dem Namen „Ring O“ seinen Ruf schädigen könnten.

Ringo Starr hat seinen Rechtsstreit gegen die Hersteller von Sexspielzeugen aufgegeben. Der Beatles-Schlagzeuger hatte gegen die Verwendung des Namens „Ring O“ geklagt und argumentiert, dass die Ähnlichkeit mit seinem Namen zu Verwechslungen führen beziehungsweise bewusst in Kauf genommen werden könnte.

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Damit würde sein Ruf geschädigt, wenn die Marke auf dem US-Markt registriert würde, behauptete der 80-Jährige. Nun die Kehrtwende! Ringo Starr zieht die Klage zurück, fand eine Einigung mit den Sex-Toy-Herstellern.

Verwechslung nicht ausgeschlossen

Nicht ganz unwichtig zu wissen: Der Musiker hatte in der Vergangenheit seinen Vornamen selbst als Marke schützen lassen, um mit einer eigenen Firma an den Start zu gehen. Aus dem Grund verdeutlichten Starrs Anwälte, dass der Name des Sexspielzeugs „identisch in „Darstellung, Klang, Konnotation und Aussprache“ mit seinem eigenen Namen sei.

Käufer könnten, so hieß es in der Klageschrift, überzeugt sein, dass Ringo Starr mit seiner neuen Firma Opposers Vibratoren und andere Lifestyle-Gegenstände dieses Segments verkaufen könnte.

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In einem Vergleich haben sich nun die Anwälte des Musikers und Pacific Holdings/Momentum Management auf einen Vergleich geeinigt. Dabei wurde vereinbart, dass jegliche Aktivitäten, die zu einer Verwechslung führen könnten, unterlassen werden. Ein Aus für die Sex-Toys-Linie ist damit abgewendet.

Der Deal bdeutet nun für die Firmen, dass sie den Namen nur für Sexspielzeug und Sprays für Erwachsene verwenden dürfen und dass zwischen dem Ring und dem O ein Leerzeichen sein muss.

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