So will Sean Combs augenblicklich raus aus dem Knast

Sean Combs legt Berufung ein, fordert sofortige Freilassung und wirft dem Gericht vor, das Strafmaß auf freigesprochene Vorwürfe zu stützen

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Zwei Monate nachdem Sean „Diddy“ Combs eine zweiseitige Berufungsanzeige eingereicht hatte, mit der er ankündigte, sowohl seine Verurteilung als auch das Strafmaß anzufechten, ist nun eine ausführliche Berufung eingereicht worden.

In von ROLLING STONE eingesehenen Gerichtsdokumenten fordern die Anwälte von Combs seine „sofortige Freilassung“ aus dem Bundesgefängnis. Sie beantragen, dass das Gericht „entweder einen Freispruch ausspricht oder das Urteil aufhebt und zur Neuverurteilung zurückverweist“.

Die Berufungsanwältin Alexandra A. E. Shapiro argumentiert, dass das Gericht das Strafmaß von 50 Monaten nach der Verurteilung von Combs wegen zweier Anklagepunkte des Transports zum Zweck der Prostitution unter „starker Berücksichtigung freigesprochener Handlungen“ festgelegt habe.

Verurteilung und freigesprochene Anklagepunkte

Im Juli wurde Combs von den Vorwürfen des Sexhandels und der Verschwörung zur organisierten Kriminalität freigesprochen. Jedoch wegen zweier geringerer Verbrechen des Transports zum Zweck der Prostitution schuldig gesprochen. Damals wies die Jury die Behauptung der Staatsanwaltschaft zurück, Combs habe ein kriminelles Unternehmen geführt und zwei ehemalige Freundinnen zu drogengetriebenem Sex mit männlichen Escorts gezwungen.

In der aktuellen Einreichung wird dem Richter des US-Bundesbezirksgerichts, Arun Subramanian, vorgeworfen, als „dreizehnter Geschworener“ gehandelt zu haben, indem er ein Urteil verhängte, das „auf genau den Vorwürfen der Nötigung und anderen freigesprochenen Handlungen basiert, die die Jury zurückgewiesen hatte“. Shapiro erklärt, das Gericht habe das Urteil der Geschworenen ignoriert, als es „darauf bestand, eine ‚ernsthafte Strafe‘ verhängen zu müssen, die die ‚erschwerenden Faktoren widerspiegelt, die ich angesprochen habe‘, insbesondere ‚die Nötigung‘“.

Stellungnahme der Verteidigung

„Wir haben die endgültige Berufungsschrift in United States v. Combs eingereicht. Sie wirft Fragen auf, die weit über diesen Fall hinausgehen. Kurz gesagt argumentiert die Berufung, dass das Bezirksgericht ein rekordverdächtiges Strafmaß verhängt hat, indem es sich auf Verhalten stützte, das die Jury ausdrücklich zurückgewiesen hat. Im direkten Widerspruch zu den Strafzumessungsrichtlinien von 2024 und grundlegenden verfassungsrechtlichen Prinzipien“, teilte ein Vertreter von Combs in einer E-Mail an ROLLING STONE mit.

„Die Einreichung fordert das Berufungsgericht auf, das Urteil aufzuheben und die sofortige Freilassung anzuordnen. Oder alternativ die Verurteilungen aufzuheben oder zur rechtmäßigen Neuverurteilung zurückzuverweisen, die strikt auf die Taten der Verurteilung beschränkt ist.“

Weitere Berufungsargumente

Zusätzlich zur Berufung gegen das Strafmaß führt das Dokument „eine separate und unabhängige Grundlage für die Aufhebung der Verurteilungen von Combs“ an. Man argumentiert, dass seine Rechte aus dem ersten Verfassungszusatz verletzt worden seien, da das Bezirksgericht ihn „als Konsumenten der sexuellen Darbietungen, die während der Freak-Offs und Hotelnächte stattfanden“, behandelt habe. Die Anwälte von Combs behaupten, er sei „Beobachter und Produzent“ gewesen. Er habe jedoch keinen Sex mit den Anwesenden gehabt, die in den von ihm gefilmten Videos beteiligt gewesen seien.

Reaktion des Gerichts und aktueller Haftstatus

Richter Subramanian hatte zuvor erklärt: „Irgendwann kann illegale Aktivität nicht allein durch den Wunsch, sie anzusehen, in verfassungsrechtlich geschützte Aktivität umgewandelt werden.“ In der Berufung wird diese Aussage zitiert. Wobei die Anwälte den Kommentar hinzufügen: „was auch immer das bedeuten soll“.

Combs, 56, befindet sich seit seiner Festnahme im September 2024 in Haft. Im Oktober 2025 wurde er in das Bundesgefängnis FCI Fort Dix in New Jersey verlegt. Sein voraussichtliches Entlassungsdatum ist laut Federal Bureau of Prisons der 8. Mai 2028. Die Verteidigung von Combs hatte ursprünglich eine Haftstrafe von nicht mehr als 14 Monaten beantragt. Was deutlich unter dem vom Bundesbewährungsdienst empfohlenen Rahmen von 70 bis 87 Monaten, also etwa sechs bis sieben Jahren, gelegen hätte.