Warum Sean Combs der Jury nicht länger zunicken darf

Richter rügt Sean Combs für „heftiges Nicken“ in Richtung der Geschworenen während der Aussage und droht mit Ausschluss aus dem Gerichtssaal

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Der Richter im Prozess gegen Sean Combs wegen Erpressung und Sexhandels rügte den Hip-Hop-Mogul am Donnerstag für „heftiges Nicken“ in Richtung der Geschworenen während der Aussage eines Zeugen. Der Richter warnte, dass weitere Interaktionen mit der Jury zu Combs’ Ausschluss aus dem Gerichtssaal führen könnten.

Richter rügt Combs wegen Einflussnahme auf die Jury

Während der Befragung der Zeugin Bryana Bongolan, die behauptet, Combs habe sie 2016 über ein Balkon-Geländer gehalten, beobachtete Richter Arun Subramanian den Angeklagten zweimal dabei, wie er in Richtung der Jury nickte. Jegliche Interaktionen oder Gesten eines Angeklagten gegenüber der Jury sind untersagt, da sie die Geschworenen beeinflussen könnten.

„Ich hätte nicht deutlicher sein können, was meine Anweisung betrifft“, sagte der Richter dem Gericht. „Während einer bestimmten Befragung hat Ihr Mandant heftig genickt und die Jury angesehen.“

Daraufhin bat Subramanian zu einem vertraulichen Gespräch mit Combs’ Anwälten. Und forderte sie auf, ihren Mandanten zum Unterlassen des Nickens zu bewegen. „Das ist absolut inakzeptabel“, sagte er zu Verteidiger Marc Agnifilo, der dem Richter versprach, dass Combs aufhören werde zu nicken. „Es darf nicht wieder vorkommen“, fügte Subramanian hinzu.

Drohung mit Ausschluss und Einwände gegen Zeugin-Aussage

Für den Fall weiterer Gesten warnte Subramanian, er würde es den Bundesanwälten erlauben, einen Antrag zu stellen, der Jury eine entsprechende Anweisung zu geben. Und wenn es weiterhin vorkomme, werde er Combs vollständig von seinem eigenen Prozess ausschließen.

Gerichtsskizzenzeichnerin Jane Rosenberg sagte gegenüber NBC News, dass Combs seit Beginn des Prozesses häufig Gesichtsausdrücke in Richtung der Jury gemacht habe, abhängig von den Aussagen. Und gelegentlich versucht habe, mit Geschworenen zu interagieren.

Am Donnerstag wurde eine Frau, die behauptet, Combs habe sie über das Geländer eines Balkons im 17. Stock eines Hochhauses in Ventura gehalten, von Combs’ Anwältin Nicole Westmoreland intensiv ins Kreuzverhör genommen. Westmoreland versuchte, Widersprüche in Bryana Bongolans Aussagen aufzuzeigen.

Verteidigung greift Zeitangaben an

Die Verteidigung erzielte einen der bisher dramatischsten Momente im Prozess, als Westmoreland behauptete, Bongolans Zeitangaben seien unmöglich. In ihrer im November eingereichten Zivilklage über 10 Millionen Dollar hatte Bongolan erklärt, der Balkonvorfall habe sich „etwa am“ 26. September 2016 ereignet. Westmoreland entgegnete, Hotel- und Restaurantbelege würden zeigen, dass Combs sich vom 24. bis 29. September 2016 in New York aufhielt. „Sie stimmen zu, dass eine Person nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann“, fragte Westmoreland.

Bei der erneuten Befragung wurde Bongolan gefragt, ob sie irgendwelche Zweifel daran habe, dass Combs sie vom 17. Stockwerk gehalten habe. „Ich habe keinen Zweifel“, sagte sie. „Ich werde niemals vergessen, wie er mich über das Balkongeländer gehalten hat.“

Daniel Kreps schreibt für den ROLLING STONE USA. Hier geht es zum US-Profil