Großveranstaltungen: Forderung nach bundesweiter Regelung immer drängender

Nach dem Großveranstaltungs-Verbot bis 31. August ersucht der BDKV um Klarheit in der Frage, wie die Bundesländer Großveranstaltungen überhaupt definieren

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) reagiert auf die von der Regierung jüngst beschlossene Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis 31. August. In einer Stellungnahme zur Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel ersucht der BDKV im Namen von deutschen Veranstaltern um Klarheit in der Frage, wie die verschiedenen Bundesländer Großveranstaltungen definieren. Laut geschäftsführendem BDKV-Präsident Jens Michow sei „bisher nur in Ausnahmefällen wirklich klar (…), was seitens der Bundesländer als Großveranstaltung betrachtet wird.“ Ebenso wäre „die Frage, welche Hygienevorschriften von den Veranstaltern beachtet werden müssen“, bislang ungeklärt geblieben.

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Einige Bundesländer hätten den BDKV schon darüber verständigt, dass es für eine Klärung dieser Angelegenheiten noch Zeit brauche. Dies hätte allerdings für Veranstalter, laut Michow, „erhebliche Schwierigkeiten“ zur Folge, da es ja nicht ausschließlich um die Planung neuer Konzerte ginge. „Wir müssen dringend erfahren, welche der vielen kleineren Veranstaltungen, die für die kommenden Monaten bereits seit langem geplant sind, stattfinden dürfen.“ Besonders den Karteninhabern, sowie auch den Künstlern wäre es gegenüber schlichtweg unfair, sie erst kurz vor dem Veranstaltungstermin über eine eventuelle Absage zu informieren. „Ich betone nochmals: es mangelt uns keineswegs an dem Verständnis für die Notwendigkeit der Absage von Veranstaltungen. Aber wir bitten um Verständnis, dass wir Veranstaltungen nur absagen können, wenn es in jeder Beziehung klare und eindeutige behördliche Anordnungen gibt“, so Michow.

Konkrete Hygiene- sowie Abstandsvorschriften wären unterdessen am wichtigsten abzuklären, da letztendlich diese entscheidend sind in der Frage, ob eine Veranstaltung abgesagt werden muss oder nicht: „Wenn eine Veranstaltung für 1000 Personen in einer entsprechenden Halle konzipiert wurde, wird deren Durchführbarkeit letztlich davon abhängen, welche Distanzvorschriften und sonstigen Voraussetzungen einzuhalten sind. Wir bitten daher wirklich alle Landesministerinnen und Minister nachdrücklich darum, uns umgehend klare Vorgaben zu machen. Nur so wird es möglich sein, weitere Schäden auf Seiten aller Veranstaltungsbeteiligten zu vermeiden.“

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