Gary Glitter fordert Haftentlassung

Eines seiner Opfer beschreibt fehlendes Schuldbewusstsein des Pädosexuellen.

Der 2015 verurteilte Sexualstraftäter Gary Glitter, mit bürgerlichem Namen Paul Gadd, hat einen Bewährungsantrag gestellt, in dem er die Freilassung aus dem Gefängnis anstrebt. Der frühere britische Glam-Rocker hat sich am Mittwoch (24. Januar) einer Anhörung hinter verschlossenen Türen unterzogen. Der Anwalt eines seiner Opfer vertritt die Meinung, der 79-Jährige habe einen „völligen Mangel an Reue“ und „Verachtung für seine Opfer“.

Gary Glitter 16 Jahre hinter Gitter

Vor neun Jahren wurde Gadd wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in fünf Fällen, sowie einer versuchten Vergewaltigung, die er in den 1970er Jahren begangen habe, zu 16 Jahren Haft verurteilt. Nach rund der Hälfte der Zeit, im Februar 2023, wurde er unter strengen Auflagen auf Bewährung entlassen, was in Großbritannien nicht unüblich ist. Diese Auflagen beinhalteten zum Einen das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Zum Anderen sollte er die Behörden informieren, wenn er eine Beziehung mit einer Person eingeht, die ein minderjähriges Kind hat.

Wenig wurde Gadd jedoch wieder in Gewahrsam genommen, nachdem er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Inwiefern das konkret der Fall war, ist unbekannt.

Wie „The Mirror“ berichtete, erschien Gadd am Mittwoch (24. Januar) vor einem Bewährungsausschuss, der darüber entscheiden sollte, ob er erneut freigelassen wird. Die Anhörung soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben.

„Weiterer Beweis für Gadds mangelnde Reue und seine Verachtung für seine Opfer“

Richard Scorer, auf Missbrauch spezialisierter Anwalt, sagte am Mittwoch über ein Opfer Glitters, das mutig war auszusagen: „Man hat ihr keine Gelegenheit gegeben, ihre Zeugenaussage zu verlesen.“ Scorer und seine Mandantin hatten versucht, dem Bewährungsausschuss über Gadds Mangel an Reue zu berichten. Demnach habe der Verurteilte „jegliche Zusammenarbeit verweigert“ und „gerichtliche Anordnungen ignoriert“, nachdem die Mandantin eine Schadensersatzklage wegen der „entsetzlichen sexuellen Übergriffe, die er an ihr verübt hat, als sie 12 Jahre alt war“, gegen den Verurteilten einreichte.

Ein weiterer Beweis für die mangelnde Reue sei, so der Anwalt, dass der Ex-Musiker den Prozess für seine Mandantin „absichtlich noch stressiger und traumatischer“ mache.

Ein Antrag, die Anhörung öffentlich durchzuführen, wurde im Oktober abgelehnt. Scorer sagte damals, dass seine Mandantin „sehr wütend und frustriert“ darüber war, dass die Bewährungsanhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden würde.

Er fügte hinzu: „Letztendlich wird die Grundlage jeder Entscheidung unklar sein, weil niemand wissen wird, welche Beweise der Bewährungsausschuss in Betracht gezogen hat.“

Die Entscheidungen des Bewährungsausschusses werden in der Regel 14 Tage nach der Anhörung bekannt gegeben, sofern der Fall nicht vertagt wird.

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