Michael Jackson und „Leaving Neverland“: Kommt nun doch die Millionen-Klage?

Eine Veränderung im kalifornischen Recht ermöglicht es Robson und Safechuck abermals in Berufung zu gehen. Sie hatten die Nachlassverwalter von Michael Jackson 2013 wegen Sexuellen Missbrauchs auf eine Millionen-Summe verklagt – und wurden 2017 wegen Verfahrensmängeln abgewiesen.

Seit zwei Jahren sind die Berufungen von Wade Robson und James Safechuck auf Eis gelegt. Nun konnten die zwei Männer, die Michael Jackson beschuldigten, sie als Kinder sexuell missbraucht zu haben, ihre Klagen wegen einer Aktualisierung der Gesetzeslage wieder vor Gericht bringen.

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Robson und Safechuck, die im Dokumentarfilm „Leaving Neverland“ ihr persönliches Schicksal und den angeblichen sexuellen Missbrauch durch den King Of Pop schilderten, hatten schon 2013 das erste Mal geklagt. Doch das Verfahren wurde vier Jahre später wegen Verfahrensmängeln abgewiesen. Nun konnten sie das Urteil neu anfechten und gegen den Beschluss von 2017 zur Entlastung ihrer Fälle Berufung einlegen.

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Inzwischen, so das Klatsch-Portal „TMZ“, hat das Berufungsgericht in Kalifornien eine vorläufige Entscheidung erlassen, die Fälle von 2017 neu aufrollen zu lassen. Grund dafür liefert eine Frist, innerhalb derer zivil- oder strafrechtliche Anklagen im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen sexueller Belästigung erhoben werden müssen – und die Verjährungsfrist für Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch wurde inzwischen im kalifornischen Recht verlängert.

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Sollte ein Prozess bewilligt werden, könnten Robson und Safechuck den Nachlass von Michael Jackson auf Millionen von US-Dollar verklagen, wie sie es vor sechs Jahren versucht haben. Seine Familie und Jackson selbst haben alle gegen ihn erhobenen Anschuldigungen wegen sexuellen Fehlverhaltens zurückgewiesen.

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