Atze Schröder gegen Niels Ruf – Gericht urteilt: Atze darf sich dem Provokateur nicht nähern

Anfang März 2016 sollen sich Atze Schröder und Niels Ruf in einer Hotelbar geprügelt haben. Die Sache ging vor Gericht, nun liegt eine Entscheidung vor.

Am 10. März 2016 soll Atze Schröder im Kölner Hotel „Savoy“ auf Niels Ruf losgegangen sein – Auslöser sollen antisemitische Beleidigungen von Niels Ruf gegenüber Freunde von Atze Schröder gewesen sein. Ruf ging vor Gericht, und das Gericht hat nun ein Urteil gefällt.

Niels Ruf hatte beantragt, dass Atze Schröder ihn weder beleidigen noch bedrohen oder körperlich angreifen darf. Außerdem forderte er ein generelles Kontaktverbot und zusätzlich noch das Verbot für Schröder, sich Niels Ruf oder seiner Wohnung auf 50 Meter zu nähern.

Atze Schröder forderte eine Zurückweisung der Anträge.

Das Gericht entschied daraufhin wie folgt:

Schröder darf Niels Ruf per Verordnung nicht bedrohen oder angreifen und sich ihm nicht auf drei Meter nähern. Die gerichtliche Anordnung ist bis Ende Oktober 2016 gültig. Die Vorwürfe auf Körperverletzung wies das Gericht allerdings zurück, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass Atze Schröder tatsächlich Niels Ruf verletzt haben soll.

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Im März soll es in der Bar des Kölner Hotels zu einem Handgemenge gekommen sein, bei dem sich Schröder und Ruf gegenseitig an den Armen packten, außerdem soll Atze Schröder Niels Ruf gedroht haben: „Ich mach‘ dich fertig!“ Schröder betonte später, er meinte dies im übertragenen Sinne und auch das Gericht kam zu dem Entschluss, dass es „nicht zu erwarten sei“, dass Atze Schröder den 500 Kilometer entfernt wohnenden Niels Ruf aufsuchen würde.

Niels Ruf fiel in der vergangenen Zeit vor allem durch pietätlose Tweets und geschmacklose Witze auf und verlor dadurch sogar sein Management. Zwischenzeitlich löschte Ruf deshalb sogar sein Facebook-Profil, inzwischen ist er dort aber auch wieder aktiv.

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