GEMA: Stellungnahme zum Artikel „Islamisten-Rapper – Finanziert die GEMA den ISIS-Terror?“

In einer GEMA-Stellungnahme zu einem "Bild"-Artikel heißt es, dass der Rapper Dennis Cuspert seit 2009 keine Ausschüttungen mehr erhalte. Gleichzeitig fordert die GEMA Musikplattformen auf, die Songs von Cuspert nicht mehr zu verbreiten.

Gibt es tatsächlich GEMA-Geld für Musiker, die den Terror des Islamischen Staats unterstützen? Dies fragte „Bild.de“ in einem am  Sonntag (12 Oktober) veröffentlichten Artikel. Dem Bericht zufolge könnten mehrere Rapper, die in ihren Texten Propaganda für die ISIS machen, von der GEMA an Ausschüttungen beteiligt werden, darunter der Londoner Abdel-Majed Abdel Bary alias „Lycricist Jinn“ und der Berliner Dennis Cuspert alias „Deso Dogg“. Letzterer sei mittlerweile sogar in den Führungszirkel der Terrormiliz aufgestiegen. Zudem sei er Mitglied der GEMA – und erhalte so Geld für seine gekaufte bzw. anderweitig abgespielte Musik.

In einer Stellungnahme der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)  heißt es, dass „keine Musikurheber als Mitglieder“ ausgeschlossen werden können, „solange deren Werke nicht als rechtswidrig eingestuft und entsprechend auf dem Index der Bundesprüfstelle stehen. Die GEMA selbst dürfe weder einzelne Mitglieder noch deren Werke beurteilen oder „zensieren“, selbst wenn sie Kenntnis davon hätte, „ob und welche ihrer Mitglieder derartigen Organisationen angehören.“

Auf den von „Bild“ geschilderten Fall Dennis Cuspert wird in der Stellungnahme konkret eingegangen: Das Mitgliedskonto des Musikers sei seit 2009 „aufgrund des unbekannten Wohnsitzes gesperrt“. Die in den vergangenen Jahren eingespielten Tantiemen lägen im „zweistelligen bis unteren dreistelligen Bereich“ und seien nicht an Denis Cuspert ausgeschüttet worden.

Im Gegenteil sei die GEMA durch das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gesetzlich „dazu verpflichtet, einerseits jeden Urheber als Mitglied aufzunehmen und andererseits Veranstaltern die Nutzungsrechte des eigenen Repertoires einzuräumen“.

Solange also Veranstaltungen oder Musikplattformen, auf denen die Songs  verbreitet werden, nicht gerichtlich verboten werden, müsse die GEMA die Rechte zur Musiknutzung einräumen und eine Lizenz anbieten. „Gleichzeitig ist die GEMA dazu verpflichtet, das eingenommene Geld an die berechtigten Urheber auszuschütten. Nur ein Gericht kann anordnen, das Vermögen einzelner Mitglieder zu beschlagnahmen.“

Die GEMA betont in ihrer Stellungnahme, dass „ein rechtlich bindendes Zahlungsverbot vorliegen“ müsse, um die Ausschüttungen an das Mitglied unverzüglich stoppen zu können. „Das Handeln nach eigenem Ermessen steht der GEMA als privatem Verein in einem Rechtsstaat insofern nicht zu. Die GEMA darf selbst auch nicht beurteilen, in welchen Fällen eine Einziehung gerechtfertigt wäre.“

Abschließend richtet die GEMA eine Aufforderung an die Musikplattformen: Die Musik von Denis Cuspert solle nicht mehr öffentlich verbreitet werden.

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