Jetzt gibt’s Gassi-Verbot: Trotz Pflicht hatte Nena ihre Hündin „Ella“ nicht angeleint

Popsängerin Nena darf nicht mehr mit ihrer Dobermann-Hündin "Ella" spazieren gehen. Sie hatte ihre insgesamt drei Hunde mehrfach frei laufen lassen - trotz Anleinpflicht.

Nena darf nicht mehr selbst mit ihrer Dobermann-Hündin Ella raus. Eine Sprecherin des Bezirksamtes Hamburg-Wandsbeck hat gegenüber „focus online“ bestätigt, dass die Sängerin ihr Tier nicht mehr eigenständig ausführen darf. Die Sängerin hatte ihre insgesamt drei Hunde mehrfach frei laufen lassen – trotz Anleinpflicht. Nur noch Dritte dürfen jetzt mit dem Tier „Gassi gehen“.

Schon zuvor gab es einige Vorfälle, die sich allerdings nicht bestätigt haben. Im Oktober 2014 und Februar 2015 soll Hündin Ella zwei Rehe im Waldgebiet Wehlbrook angefallen haben. Wie Jagdpächter Hermann Mellmann gegenüber „Bild“ aussagte, haben die Opfer Bisswunden davon getragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen wegen Jagdwilderei aufgenommen – das Verfahren wurde aufgrund mangelnder Beweise aber eingestellt.

Hier das Video zu „Oldschool“ sehen:

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