Prince Kay One vs. Bushido: Klage von Arafat Abou-Chaker abgewiesen

Glück für Deutschland? Prince Kay One darf weiterhin Musik machen. Eine Unterlassungsklage von Bushidos Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker scheiterte.

Es war ein Streit, der öffentlich ausgetragen wurde. Nachdem der deutsch-philippinische Sänger Prince Kay One, bürgerlich Kenneth Glöckler, verbreitete, sich von seinem ehemaligen Freund und Kollegen Bushido und dessen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker bedroht zu fühlen und die Plattenfirma „Ersguterjunge“ verließ, konterte Bushido mit einem gut 11-minütigen Song namens „Leben und Tod des Kenneth Glöckler„. Darin erwähnte der Rapper auch den – laut ihm immer noch bestehenden – Vertrag zwischen den beiden Lagern.“Denkst, der laufende Vertrag hier, das regelt sich schon?“, fragte Bushido darin.

Um den Vertrag ging es nun in einem Gerichtsprozess, der zugunsten Glöcklers entschieden wurde. Konkreter Gegenstand war der 2012 unterschriebene „Künstler-Betreuungsvertrag“ von „Ersguterjunge“ mit Kay One. Abou-Chaker wollte gerichtlich erwirken, dass Kay One innerhalb der bestehenden Vertragsdauer – bis 31.12.2016 – ausschließlich mit der Zustimmung des Vertragspartners Musik veröffentlichen könnte.

Die Unterlassungsklage Abou-Chakers mit dem Aktenzeichen 50 O 82/14 wurde nun vom Gericht abgewiesen. Glöckler, der neben einem Auftritt im ZDF-Fernsehgarten vor allem als Juror in der Casting-Show „Deutschland Sucht Den Superstar“ präsent war, darf also auch weiterhin nach Lust und Laune veröffentlichen.

Was aus der Sicht Bushidos genau vorgefallen ist, lässt sich im Video zu besagtem Lied nachhören.

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