Zuerst soll Blut geflossen sein – jetzt jedenfalls fließt Geld: Kollegah erwirkt gegen Geldauflage Einstellung seines Gerichtsverfahrens

Eine kostspielige Einigung: In seinem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zahlt Kollegah 46 000 Euro und beendet so den Prozess

Im Sommer 2013 soll Kollegah bewiesen haben, dass er nicht nur auf der Bühne, sondern auch abseits die Muskeln spielen lässt. Nachdem ihn ein Unbekannter als „Hurensohn“ bezeichnete, habe er angeblich einen Konzert-Besucher in Freilassing angegriffen und dessen Begleiter das Nasenbein gebrochen.

In der ersten Instanz wurde der Rapper aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Doch der Staatsanwalt legte Berufung ein, und so kam es zu einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Traunstein. Dieser endete nun mit der Einstellung des Verfahrens.

Denn der Vorschlag des Anwalts von Felix Blume, wie der Angeklagte Kollegah mit bürgerlichem Namen heißt, schlug eine Zahlung an karitative Einrichtungen sowie die Geschädigten vor. Damit zeigten sich alle Beteiligten einverstanden.

Kollegah zahlt 40 000 Euro an wohltätigte Organisationen und jeweils 3 000 Euro an die Opfer.

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