Echo-Nominierung für Kollegah und Farid Bang: Statement des Zentralrats der Juden

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat eine Stellungnahme zur umstrittenen „Echo“-Nominierung für Kollegah und Farid Bang abgegeben. Er stellt die Seriösität des populärsten deutschen Musikpreises in Frage.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat sich zur „Echo“-Nominierung der Rapper Kollegah und Farid Bang geäußert. „Während wir von Zuwanderern fordern, dass sie unsere Werte akzeptieren, werden in solchen Liedern Gewalt und Intoleranz gepriesen“, sagt Schuster. „Die Nominierung wirft die Frage auf, ob die Echo-Preisverleihung noch seriös ist.“

Zuvor hatte die „Echo“-Jury beschlossen, dass sie die zwei Nominierungen für die beiden HipHopper („Hip Hop/Urban national“ und „Album des Jahres“) nicht zurückzieht.

Im Song „0815“ auf der gleichnamigen Bonus-EP des Albums „Jung, brutal, gutaussehend 3“ intonieren Kollegah und Farid Bang die Zeile „Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen“. Wegen Lyrics wie diesen stehen die Rapper in der Kritik.

Kollegah und Farid Bang mit „Sprengstoffgürtel“

Josef Schuster zu „Bild“: „Auf dem Album finden sich gewaltverherrlichende Texte, die sich auch auf das Attentat am Berliner Breitscheidplatz beziehen.“ Das betrifft etwa Zeilen wie „Mit dem Sprengstoffgürtel auf das Splash-Gelände / In die Menschenmenge und kill‘ sechzig Menschen.“

Rebecka Heinz, „Echo“-Geschäftsführerin, sagte in einem Interview mit der Berliner Tageszeitung „B.Z.“: „Die Sprache des Battle-Rap ist hart und verbale Provokationen sind ein typisches Stilmittel. Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, angesichts der Textzeilen in ‚0815‘ haben wir aber tatsächlich den Ethik-Beirat gebeten, sich mit dem Produkt zu beschäftigen.“

Am Freitag bestätigte der „Echo“, dass die Nominierung erhalten bleibt – und beide Musiker auch live auftreten: „Nach sorgfältiger Befassung mit dem Gesamtprodukt „JBG3“ von Kollegah & Farid Bang hat der ECHO-Beirat mehrheitlich entschieden, dass im Song „0815“ der Bonus-EP „§ 185“ die künstlerische Freiheit nicht so wesentlich übertreten wird, dass ein Ausschluss gerechtfertigt wäre – auch, wenn es sich um einen Grenzfall handelt. Das Album bleibt somit für den ECHO nominiert. Daneben wird auch ein Live-Auftritt der beiden sehr erfolgreichen Künstler stattfinden.“

Der „Echo“ wird am 12. April vergeben und ab 20.15 Uhr auf Vox ausgestrahlt.

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