Staatsanwaltschaft gibt zu: Ermittlungen gegen Till Lindemann laufen schon länger

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Till Lindemann – und das schon länger als bislang bekannt.

„Anmerkung der Redaktion: Bei dem Artikel handelt es sich um eine Archivberichterstattung vom 20. Juni2023. Das Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann wurde am 29.08.2023 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.“

Gegen Till Lindemann wird bereits eine Woche länger ermittelt, als bislang bekannt. Das gab die Staatsanwaltschaft nun zu – man habe sich zum Verfahren wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln aufgrund des hohen medialen Interesses nicht früher äußern können.

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber dem „Tagesspiegel“ mitgeteilt hat, sei bereits am 7. Juni ein Verfahren eingeleitet worden, um Vorwürfen gegen Till Lindemann nachzugehen. Dies wurde jedoch erst am 14. Juni offiziell bestätigt. Zuvor sei auf Nachfrage die Rede von einer „etwaigen Vorprüfung“ gewesen. Grund für die einwöchige Verzögerung: Die Staatsanwaltschaft müsse sich an die Regeln für eine „zulässige Verdachtsberichterstattung“ halten. Diese gelte insbesondere dann, wenn von einer „öffentlichen Vorverurteilung der Betroffenen“ auszugehen ist. Bevor man also bestätigen konnte, dass ein Verfahren gegen den Rammstein-Sänger eingeleitet worden ist, habe man sicherstellen wollen, dass ein „Mindestbestand an Belegtatsachen“ vorliegt.

Vorwürfe gegen Till Lindemann: Was hat die Staatsanwaltschaft umgestimmt?

Welche Belegtatsachen dazu geführt haben, dass man am 14. Juni Auskunft über das eingeleitete Verfahren gegeben hat, ist nicht bekannt. Möglich ist, dass das veröffentlichte Video von Kayla Shyx zusätzliche Informationen zur Causa Lindemann und den angeblichen Vorkommnissen bei dessen Aftershowpartys nach Rammstein-Konzerten geliefert hat. Ebenso plausibel klingt, dass man sich nach einer Aussage von Felor Badenberg zu einer öffentlichen Bekanntmachung durchgerungen hat. Die Justizsenatorin hatte in einer nicht öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus von einem eingeleiteten Verfahren berichtet.

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