Till Lindemanns Anwälte: einstweilige Verfügung gegen Österreichischen Rundfunk

Der Österreichische Rundfunk hatte im Juli 2023 über Vorwürfe gegen Till Lindemann berichtet. Lindemanns Anwälte erwirkten nun eine einstweilige Verfügung gegen den ORF.

„Nun auch schwere Vorwürfe aus Österreich“: So titelte „orf.at“ – die Website des Österreichischen Rundfunks – am 27. Juli 2023 im Rahmen der Vorwurfswelle gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann. Dabei berief sich der ORF auf die Aussagen einer anonymen, jungen Frau (Beate H. genannt), die Lindemann beschuldigt hatte, sie vor einem Wien-Auftritt im Hotelzimmer geschlagen zu haben. Der Artikel wurde von zahlreichen Medien aufgegriffen. Gegen die ORF-Berichterstattung erzielte Lindemanns Anwaltskanzlei nun eine einstweilige Verfügung.

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„Laut dem Unterlassungsbeschluss des Landgerichts Hamburg ist es dem ORF untersagt, durch die Wiedergabe bestimmter Darstellungen den Verdacht zu erwecken, dass Lindemann im Zuge der Rammstein-‚Stadium Tour‘ H. gegen ihren Willen geschlagen haben soll“, heißt es als Reaktion auf orf.at in einer Stellungnahme.

So argumentiert der ORF

Die Entscheidung des Gerichts, heißt es im Statement weiter, wurde im Wesentlich damit begründet, „dass Zeit und Ort des geschilderten Vorfalls nicht offengelegt worden seien, wodurch Lindemann nicht die Möglichkeit erhalten habe, sich ausreichend zu verteidigen“. Der ORF habe sich laut eigenen Angaben bewusst dafür entschieden, weder Zeit noch Ort des angeblichen Vorfalls offenzulegen, um keine Rückschlüsse auf die Person hinter den Vorwürfen zu ermöglichen. „Weil H. anonym bleiben möchte, hat sie bisher auch keine Strafanzeige gegen Lindemann erstattet“, so orf.at weiter.

„Damit sind den Medien weitere Verdachtsberichterstattungen und die Wiedergabe schwerer Anschuldigungen zum wiederholten Mal untersagt worden“, heißt es wiederum in einer Erklärung von Lindemanns Anwaltskanzlei Schertz Bergmann. Die Berichterstattung des ORF zu den Vorwürfen werde damit „im Kern untersagt“.

Die offizielle Mitteilung von Schertz Bergmann gibt es hier zu lesen:

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Der ORF erklärte, man wollte „weiterhin mit betroffenen Personen sprechen und weiter recherchieren“.

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