Ab heute ist alles anders bei Amazon Prime Video

Der Streaming-Riese bietet auch eine (kostenpflichtige) Option an, wie alles ganz beim Alten bleibt.

Seit Montag (05. Februar) werden Videoinhalte von Amazon Prime Video mit Werbung ausgespielt. Damit reagiert der Streaminganbieter auf ähnliche Optionen der Konkurrenz, die für einen geringeren Betrag Abo-Modelle mit Werbespots anbieten.

Bei Amazon unterscheidet sich das Modell allerdings im Vergleich zu Disney+ und Netflix, die ihr Programm ohne Werbeeinblendungen zum Teil zu höheren Preisen als noch vor ein paar Jahren anbieten, obwohl das Angebot und die technischen Nutzungsmöglichkeiten gleich geblieben sind.

So bekommt man für einen Aufschlag von 2,99 Euro im Monat den Amazon-Prime-Video-Content auch ohne Werbung, also wie bisher. Es handelt sich dabei um eine Zubuchung, die monatlich separat eingezogen wird. Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Das Unternehmen erklärte bereits vor der Umstellung, die auch in anderen Ländern vorgenommen wird, dass die eingeblendeten  Spots deutlich kürzer seien als bei anderen Streaming-Portalen.

Streamen ohne Werbung wird deutlich teurer

Was all dies nun für Amazons Gratis-Streamer Freevee bedeutet, bei dem (allerdings ziemlich penetrante) Werbung eingespielt wurde, ist noch unklar. Stets wird als Argument für die Umstrukturierung als Argument genannt, dass nur so weiter in Qualität investiert werden kann.

Seit einigen Jahren stagnieren allerdings die Wachstumsraten fast aller Streaming-Anbieter, was gewiss auch mit einem größeren Wettbewerberumfeld zu tun hat. Branchenbeobachter glauben, dass Amazon und Co. sich über die Öffnung für Werbung neue Umsatzmöglichkeiten.

Verbraucherschutzzentrale will gegen Amazon klagen

Verbraucherschützer halten das Vorgehen von Amazon indes für juristisch problematisch. Nach Einschätzung des VZBV handle es sich dabei um eine „wesentliche Vertragsänderung“, für die sich Amazon die Zustimmung seiner Kunden einholen müsste. Das Unternehmen dürfe seine Kunden nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Es handele sich um eine „versteckte Preiserhöhung“, für die eine einfache Ankündigung nicht ausreiche. Die Verbraucherzentrale kündigte an, dagegen zu klagen.

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