Missbrauchs-Vorwürfe gegen Bob Dylan: Klägerin ändert Zeitraum der angeblichen Ereignisse

Nachdem in den ursprünglichen Dokumenten von einem Zeitraum von sechs Wochen die Rede war, wurde dieser jetzt zu „mehrere Monate im Frühjahr 1965“ geändert.

Im August 2021 wurde Bob Dylan von einer anonymen Frau wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verklagt. Die Klägerin, die in den Dokumenten als J.C. bezeichnet wird, wirft dem heute 80-jährigen Musiker vor, sie als Kind gegroomt, unter Drogen- und Alkohol-Einfluss gesetzt und emotional sowie sexuell missbraucht zu haben. Als Zeitraum führte sie zunächst „sechs Wochen zwischen April und Mai 1965“ auf – eine Zeitspanne, die sie nun jedoch geändert hat.

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„Es ist bedauerlich, dass Dylans ‚Sprecher‘ den Anwälten des Opfers droht“

Wie der NME berichtet, behauptet die anonyme Klägerin nun, dass sich ihre Treffen mit Dylan „über einen Zeitraum von mehreren Monaten im Frühjahr 1965“ erstreckt haben sollen. Auf die Änderung hin erklärte ein Vertreter des Sängers: „Die geänderte Klage wiederholt dieselben erfundenen Behauptungen wie die ursprüngliche, im August eingereichte Klage. Sie waren damals genauso falsch wie heute. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, einschließlich der Verhängung von Sanktionen gegen die Anwälte, die hinter diesem schändlichen, diffamierenden und opportunistischen Fall stehen.“

Peter Gleason, einer der Anwälte, die J.C. vertreten, äußerte sich daraufhin ebenfalls und meinte, dass „Bob Dylan, die sogenannte Stimme einer Generation, nicht durch seinen Sprecher versuchen sollte, die Aufmerksamkeit vom eigentlichen Thema abzulenken. Dylan wird zwar Gelegenheit haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern, aber es ist bedauerlich, dass sein ‚Sprecher‘ den Anwälten des Opfers droht.“

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Laut der Klägerin habe sie durch die Begegnungen mit Dylan „physische und psychische Verletzungen erlitten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, schwere Emotionen und psychologische Not, Demütigung, Angst, Dissoziation, Wut, Depression, Angst, persönlichen Aufruhr und Glaubensverlust, einen schweren Schock für ihr Nervensystem, körperliche Schmerzen und geistige Qualen sowie emotionale und psychologische Schäden“. Aus diesem Grund fordere sie einen nicht näher bezifferten Schadenersatz sowie ein Schwurgerichtsverfahren.

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