Neue „Person von Interesse“ im Mordfall von AC/DC-Manager Crispin Dye

Bei einer erstmaligen forensischen Untersuchung von Crispin Dyes Kleidung fand man DNA, die mit der DNA in einem weiteren Tatort in Sydney übereinstimmt.

Es gibt eine neue Person von polizeilichem Interesse im Fall des Mordes von AC/DC-Manager Crispin Dye aus dem Jahr 1993. Dies geht aus einer Ermittlung von Todesfällen queerer Menschen in New South Wales zwischen 1970 und 2010 hervor.

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Dye starb am 25. Dezember 1993 im Alter von 41 Jahren, nachdem er in Darlinghurst (Sydney) angegriffen und verprügelt wurde. Bereits 1995 gab es eine Untersuchung der Umstände seines Todes, die jedoch keine Ergebnisse brachte.

Doch die neuen Ermittlungen ergaben, dass Dyes blutbefleckte Jeans und Shirt nie forensisch untersucht wurden. Auch zwei beschriebene Papierzettel, die in der Tasche seines Shirts gefunden wurde, lagen für 30 Jahre unbeachtet unter den Beweisen.

Nun hat die Untersuchung ergeben, dass das Blut auf der hinteren Hosentasche von Dyes Jeans mit der DNA eines unbekannten Mannes übereinstimmt, welche in 2002 an einem weiteren Tatort in Sydney identifiziert wurde. Der Mann wird somit als Person von Interesse im Mordfall von Crispin Dye angesehen.

„Das Vorhandensein der DNA (des Mannes) in einem Blutfleck auf  Dyes Jeans steht im Einklang damit, dass er in der Nacht, in der er angegriffen wurde, Körperkontakt mit Herrn Dye hatte“, teilt die unterstützende Anwältin Meg O’Brien mit. Ob und in welchem Ausmaß der Mann an Dyes Tod beteiligt war, ist jedoch unklar. Und: Seit 2002 ist die „Person von Interesse“ verstorben.

O’Brien fährt fort: „Was sehr besorgniserregend ist, ist, dass die Papierzettel, die in der Untersuchung gefunden wurden, eine Quelle für Fingerabdrücke oder DNA gewesen sein könnten, die der Polizei vielleicht Informationen über Dyes Angreifer hätte geben können.“

Auch wenn Dyes Freunde meinten, sein Mord sei ein von Homophobie motiviertes Hassverbrechen gewesen, wurde es 1993 nicht als solches untersucht, da die Tat an einem Hotspot für Überfälle stattfand.

O’Brien wies jedoch darauf hin, dass die meisten Anti-LGBTQ+-Taten Hassverbrechen seien. Auch nutzten viele Angreifer die Möglichkeit, ihre Opfer zu berauben. „Die Möglichkeit, dass beide Motive vorhanden sind, wurde von der Polizei dem Anschein nach in keinerlei Detail in Betracht gezogen“, so die Anwältin.

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Im Dezember wird John Sackar, Richter des Oberen Gerichtshofs, der Landesregierung den finalen Report der Ermittlungen vorlegen.

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