„Echo“-Skandal um Farid Bang und Kollegah: BMVI schiebt „der Branche“ Verantwortung zu

Der Bundesverband Musikindustrie richtet „einen Appell an die Branche, in Zukunft noch mehr darauf zu achten und noch genauer hinzuschauen, welche Inhalte die Texte veröffentlichter Künstler haben.“

Am heutigen Donnerstag (12. April) werden in Berlin die „Echos“ verliehen, und am Nachmittag verschickte der Bundesverband Musikindustrie (BMVI) noch eilig eine Erklärung vorweg. „Die Diskussion um Kollegah & Farid Bang und die Nominierung mit ‚JBG3‘ hat eine Dimension erreicht, die so nicht vorherzusehen war“, schreibt der BMVI.

Mehr zum Thema
„Echo“-Kommentar: Warum Kollegah und Farid Bang keinen Preis verdienen

In der Erklärung wird begründet, warum der „Echo“-Beirat die beiden Rapper, die mit ihrem Lied „0815“ und Zeilen wie „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“ verstörten und zu Recht empörten, nicht von der Nominierung für den größten deutschen Musikpreis ausschließen will.

Mehr zum Thema
Echo-Nominierung für Kollegah und Farid Bang: Statement des Zentralrats der Juden

Die Begründung war so neu nicht – es gehe dem Beirat um das Recht auf Kunstfreiheit, auch wenn es diese Kunst der HipHopper Farid Bang und Kollegah missbilligt. Neu ist, dass der BMVI die Frage aufwirft, „inwiefern die Verantwortung auch für einen provokanten Umgang mit Kunstfreiheit jeweils bei den Kreativen und ihren Partnern liegt.“ Und weiter: „Das ist insofern ein Appell an die Branche, in Zukunft noch mehr darauf zu achten und noch genauer hinzuschauen, welche Inhalte die Texte veröffentlichter Künstler haben.“

Das bedeutet: „Die Branche“, also zum Beispiel Labels und Verlage, sollten wohl darauf achten, welche Künstler sie unter Vertrag nehmen und vertreiben. Der BMVI schreibt, er spiegele lediglich das Interesse an Musikern wieder, die „seit über einem Jahrzehnt von sehr vielen Menschen hierzulande gehört“ werden.

Schlussfolgerung: „Wir als Gesellschaft sollten nun hinschauen und uns damit auseinandersetzen, anstatt schlicht auf Ausgrenzung zu setzen.“

Abonniere unseren Newsletter
Verpasse keine Updates