R. Kelly in Corona-Panik: Antrag auf Freilassung abgelehnt

Ein Richterin hat den von R. Kelly gestellten Antrag auf eine vorläufige Haftentlassung abgelehnt. Der R&B Sänger, der für zahlreiche Sexualdelikte verurteilt wurde, fürchte sich vor einer COVID-19 Ansteckung.

R. Kelly muss auch in Zeiten von Corona im Gefängnis bleiben. Der R&B Sänger hatte, aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr in Gefängnissen, auf eine vorzeitige Entlassung aus der Haft gehofft. Sein Antrag wurde von der zuständigen Richterin am Dienstag in New York abgelehnt.

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R. Kelly befindet sich zurzeit wegen mehrerer schwerer Sexualverbrechen, unter anderem gegen Minderjährige, in Haft. Ähnlich wie sein Musikerkollege Rapper Tekashi 6ix9ine, hatte auch er letztes Monat einen Antrag auf eine vorzeitige Entlassung gestellt. Als Gründe führten seine Anwälte, die „mangelhaften“ sanitären Einrichtungen innerhalb des Gefängnisses, sowie die Schwierigkeit der sozialen Distanzierung in der Anstalt an.

Richterin: „Kelly stellt eine Gefahr dar“

Die zuständige Richterin Ann M. Donnelly lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass Kelly „ein Fluchtrisiko sowie auch eine Gefahr für die Gemeinschaft, insbesondere potenzieller Zeugen“ darstelle. Sie hätte zwar Verständnis für seine Besorgnis vor einer Ansteckung, habe aber dennoch nicht ausreichende Gründe um seine Freilassung zu rechtfertigen. Des weiteren gab sie an, dass es in dem Gefängnis, in dem Kelly derzeit seine Strafe absitzt, noch keine bestätigten Fälle an COVID-19-Infizierten gebe und dass die Anstalt zudem bereits umfangreiche Schutzmaßnahmen eingeführt hätte.

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